Cuba als Auswanderungsland
Achtung! Durch Covid 19 könnte sich einiges geändert haben. Bevor Sie Maßnahmen zur Auswanderung ergreifen, informieren Sie sich bitte näher im Internet.
Gelesen auf der Seite Focus.de
Weiße Sandstrände, coole Oldtimer und lebenslustige Einheimische – Dinge, die den Inselstaat Kuba ausmachen. Nicht selten erweckt die schöne Insel den Wunsch, dort für immer zu leben. Der Weg zu einer Einwanderung nach Kuba ist jedoch mit einigen Hürden verbunden. So herrschen in Kuba strenge Aufenthalts- und Arbeitsbestimmungen.
Kuba: Welche Impfungen Sie brauchen
Aufenthalts- und Arbeitsbestimmungen
Für einen unbefristeten Aufenthalt auf Kuba gibt es nur eine Option: Die unbefristete Aufenthaltsgenehmigung (Residencia Permanente). Die Beantragung dieser Genehmigung ist umständlich, teuer und mit vielen bürokratischen Hürden gespickt. Dabei ist nie sicher, ob der Bewerber am Ende tatsächlich eine Residencia Permanente erhält, denn sie wird nur selten ausgegeben.
Mit einer unbefristeten Genehmigung können Ausländer, wie Kubaner, bei staatlichen Unternehmen oder Einrichtungen arbeiten. Pro Monat sind dabei Einnahmen in Höhe von ca. 10,- bis 20,- USD zu erwarten – in kubanischen nichtkonvertiblen Peso wohlgemerkt. Das reicht, vor allem für Ausländer, kaum zum Leben. Eine finanzielle Absicherung durch Ersparnisse in ausreichender Höhe oder eine weiterlaufende Einkommensquelle im Heimatland ist daher wichtig.
Befristete Visa
Ein „Einwandern auf Zeit“ ist einfacher zu realisieren, als ein unbefristeter Aufenthalt. Verschiedene Visa ermöglichen längere Aufenthalte auf Kuba.
Touristen-Visum
Für die Einreise nach Kuba ist ein Touristen-Visum unerlässlich. Die sogenannte „Touristen-Karte“ lässt sich nur vor dem Abflug beantragen und genehmigt einen 30-tägigen Aufenthalt auf Kuba. Die Aufenthaltsdauer lässt sich in Kuba einmal um 30 Tage auf insgesamt maximal 60 Tage erhöhen. Ein darüber hinausgehender Aufenthalt kann ausschließlich zweckgebunden erfolgen.
Studienaufenthalte
Arbeitsaufenthalte
Familienzusammenführungen und Familienbesuche
können einen verlängerten Aufenthalt begründen.
Mit einem Touristen-Visum in Kuba zu leben ist auf Dauer anstrengend – mit dem nötigen Kleingeld aber möglich. Nach maximal 60 Tagen müssen Visum-Inhaber ausreisen, um ein neues Touristen-Visum zu beantragen. Mit diesem könnten sie wieder nach Kuba einreisen und 60 Tage dort verbringen. Hierbei fallen jedes Mal Kosten für Flüge und das Beantragen des Visums an.
Studenten-Visum
Mit einem Studenten-Visum können Inhaber für die Dauer der Ausbildung auf Kuba leben. Das Visum setzt voraus, dass man anerkannter Student an einer Universität oder anderen Schule in Kuba ist. Dabei sind das Alter sowie das Studienziel unerheblich. Auch ein Sprach- oder Tanzkurs kann ein Studenten-Visum begründen. Wichtig ist, dass Interessenten bei der Beantragung des Visums bereits einen entsprechenden Vertrag beziehungsweise eine Einladung der betreffenden Einrichtung vorlegen können. Ein Studenten-Visum lässt sich bei einem kubanischen Konsulat beantragen.
Befristete Aufenthaltsgenehmigung
Eine befristete Aufenthaltsgenehmigung erhalten Einwanderer, wenn sie im Auftrag einer ausländischen Firma nach Kuba gehen. Neben der unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung ist dies die einzige Option, bei der Einwanderer arbeiten können. Die Firma braucht dabei eine gültige Akkreditierung für Kuba. Auch müssen die zuständigen kubanischen Behörden den Kuba-Aufenthalt des Mitarbeiters als sinnvoll erachten. Eine solche Anstellung ist in der Regel nur schwer zu bekommen. Interessenten müssen für die Suche viel Ausdauer und Motivation mitbringen.
Die befristete Aufenthaltserlaubnis verfällt nach einem Jahr oder früher, wenn der Aufenthaltsgrund wegfällt. Eine Verlängerung ist möglich, wenn der Aufenthaltsgrund das erfordert.
Für Hilfestellungen und Informationen zur Arbeitsvermittlung ins Ausland sollten Interessenten sich mit der
Bundesagentur für Arbeit in Verbindung setzen.
Gelesen auf der Seite des Auswärtigen Amtes über Cuba:
Ländername: Republik Kuba (República de Cuba)
Klima: tropisch-feuchtheißes Meeresklima; jahreszeitliche Schwankungen der Durchschnittstemperatur zwischen 21°C (Februar) und 37°C (Juli-August). Durchschnittliche Luftfeuchtigkeit 80-90%; Regenzeit: Mai bis Oktober, durchschnittlicher Niederschlag pro Jahr ca. 1.600 mm
Lage: Zwischen 19. und 24. Grad nördlicher Breite, und 74. und 85. Grad westlicher Länge
Größe: Fläche 110.860 km²; die Hauptinsel ist über 1.200 km lang und zwischen 30 und 190 km breit.
Hauptstadt: Havanna (San Cristóbal de La Habana); 2,1 Mio. Einwohner
Bevölkerung: 11,2 Mio.
Landessprache: Spanisch
Religionen, Kirchen: Größte Religionsgruppe Katholiken und Protestanten; Mehrheit der Bevölkerung offiziell ohne Religionszugehörigkeit (keine offiziellen Zahlen vorhanden)
Nationaltag: 26. Juli; 1. Januar (Tag der Befreiung)
Unabhängigkeit: seit 1902
Aufnahme diplomatischer Beziehungen:
- 30.06.1955 (Bundesrepublik Deutschland) – unterbrochen 1963-1974 infolge der Hallstein-Doktrin
- 12.01.1963 (Deutsche Demokratische Republik)
Staatsform, Regierungsform: Sozialistische Republik, Einparteienherrschaft der Kommunistischen Partei Kubas (PCC); oberstes Staatsorgan und de facto Legislativorgan ist der Staatsrat (Consejo de Estado) mit 31 Mitgliedern; daneben als oberstes Exekutivorgan der Ministerrat (Consejo de Ministros) mit 33 Mitgliedern
Staatsoberhaupt: Miguel Díaz-Canel-Bermúdez, Präsident des Staats- und des Ministerrats
Stellvertretendes Staatsoberhaupt: Salvador Valdés Mesa, Erster Vizepräsident des Staats- und des Ministerrats
Regierungschef: Miguel Díaz-Canel-Bermúdez, Präsident des Staats- und des Ministerrats
Außenminister: Bruno Rodríguez Parrilla
Parlament: eine Kammer – Nationalversammlung der Volksmacht (Asamblea Nacional del Poder Popular); 614 Sitze; ordentliche Sitzungen 2 Mal jährlich für 2 bis 3 Tage
Regierungspartei: ausschließlich zugelassen: Kommunistische Partei Kubas (PCC); Parteivorsitzender: Raúl Castro Ruz, Erster Sekretär (Primer Secretario del Partido Comunista de Cuba)
Opposition: neben der Kommunistischen Partei sind keine anderen politischen Parteien zugelassen
Bruttoinlandsprodukt (BIP): 90 Mrd. USD (2017 geschätzt). Das durchschnittliche staatliche Monatseinkommen liegt bei knapp 31 USD.
Hinweis:
Dieser Text stellt eine Basisinformation dar. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann nicht übernommen werden.
Sicherheit
Terrorismus
Die Gefahr terroristischer Anschläge in Kuba wird als sehr niedrig eingeschätzt.
- Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Innenpolitische Lage
Kuba ist ein sozialistischer Einparteienstaat. Meinungs- und Pressefreiheit sind nicht gewährleistet, aufgrund der Planwirtschaft kann es zu Mangelerscheinungen bei Dingen des täglichen Bedarfs kommen.
- Vermeiden Sie politische Diskussionen insbesondere zu Fragen der jüngeren kubanischen Vergangenheit oder des Verhältnisses zu den USA.
- Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen.
- Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
- Fotografieren Sie keine militärischen Anlagen, Polizisten oder sonstige Uniformierte.
Kriminalität
Auch in Kuba können Reisende Opfer von Eigentumsdelikten, Körperverletzungen, in seltenen Fällen auch von Gewaltverbrechen werden. Allein reisende Frauen können in Einzelfällen auch Opfer von Sexualstraftaten werden, so ist von exhibitionistischen Handlungen sowie von versuchten Vergewaltigungen berichtet worden.
Ausländische Personen müssen jederzeit in der Lage sein, sich auszuweisen (Passkopie genügt in der Regel). Reisende, die ohne Ausweise und/oder Geldmittel angetroffen werden, werden von der kubanischen Einreisebehörde oftmals für mehrere Tage in einer kostenpflichtigen Unterkunft festgesetzt, bis ihr Status geklärt und die Finanzierung des Aufenthalts gesichert ist – selbst dann, wenn Reisende Opfer einer Straftat wurden.
Die Zahl der Diebstähle, zum Teil mit Gewaltanwendung, ist in letzter Zeit, insbesondere in den Touristenzentren, angestiegen.
Kriminelle versuchen Fahrzeuginsassen beim Reifenwechsel oder beim Tanken abzulenken, um unbemerkt Wertgegenstände und Gepäck zu entwenden.
Vereinzelt wurden Touristen mittels Verabreichung von Schlaf- bzw. willensverändernden Mittel wie K.o.-Tropfen ausgeraubt.
An den Flughäfen wurden Koffer in Einzelfällen aufgebrochen und wertvolle Gegenstände gestohlen.
- Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein, Flugscheine und andere wichtige Dokumente wie auch Adresslisten sicher auf und fertigen Sie Kopien an.
- Lassen Sie Taschen und Wertgegenstände nie unbeaufsichtigt.
- Nehmen Sie nur keine unnötigen Wertsachen und nur das für den Tag benötigte Bargeld, verteilt an mehreren Stellen am Körper mit.
- Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen und im Bus besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
- Lassen Sie Getränke nie unbeaufsichtigt.
- Transportieren Sie wertvolle Gegenstände im Handgepäck.
- Weisen Sie als Frau ungewollte Flirtversuche deutlich zurück und seien Sie nachts grundsätzlich nur in Begleitung unterwegs.
- Vermeiden Sie Überlandfahrten mit Taxis bei Dunkelheit.
- Seien Sie bei Reifenpannen und an Tankstellen sowie bei der Mitnahme von Anhaltern im Mietwagen besonders vorsichtig.
- Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfsersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.
Naturkatastrophen
Kuba liegt in einer seismisch aktiven Zone, so dass es zu Erdbeben kommen kann.
In Mexiko, in Zentralamerika, der Karibik und den südlichen Bundesstaaten der USA ist von Mai bis November Hurrikan-Saison. Reisende müssen in dieser Zeit mit Tropenstürmen und intensiven Regenfällen rechnen.
- Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
- Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben, Vulkanen und Tsunamis vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.
- Informieren Sie sich über das Instituto Meteorología de Cuba oder das National Hurricane Center in der Hurrikan-Saison.
- Beachten Sie bei einer Sturmwarnung die Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland.
Reiseinfos
Infrastruktur/Verkehr
Auf innerkubanischen Flügen kommt es immer wieder zu zum Teil großen Verspätungen oder auch Streichungen von Flügen, teilweise über mehrere Tage.
Für Rundreisen im Lande kommen in erster Linie Busse (Viazul), organisierte Bustouren und Mietwagen in Betracht, wobei Busfahrten hinsichtlich der Verkehrssicherheit weniger problematisch sind.
Kuba leidet unter Stromengpässen. Um Strom zu sparen, werden vor allem außerhalb der touristischen Zentren Stromabschaltungen vorgenommen, was auch zu Beeinträchtigungen der Wasserversorgung und Kommunikation führen kann.
Kubanische Staatsangehörige bedürfen für jegliche Art privater Geschäfte einer Genehmigung der Behörden. Vor Unterbringung in Privathaushalten sollten Sie nach der erforderlichen behördlichen Genehmigung fragen, da sonst für beide Teile (Gastgeber und Gast) Schwierigkeiten mit der Polizei zu befürchten sind.
Im Straßenverkehr besteht eine erhöhte Unfallgefahr aufgrund des schlechten Straßenzustandes, mangelnder Straßenbeleuchtung, unvorhersehbaren Fahrverhaltens sowie technischer Unzulänglichkeiten (keine Beleuchtung, Bremsversagen etc.). Kubanische Verkehrsteilnehmende verständigen sich im Straßenverkehr zum Teil durch ein System von Handzeichen, die für ausländische Personen zunächst nicht verständlich sind.
Es herrscht Alkoholverbot am Steuer. Ferner ist der Konsum von Alkohol im Passagierraum eines Autos, also auch für Mitfahrende verboten. Es darf darüber hinaus auch kein Alkohol im Personenraum des Autos mitgeführt werden, wenn der Konsum offensichtlich ist.
Bei Unfällen mit Personenschäden unter Beteiligung von ausländischen Reisenden kann es zu einer mehrwöchigen Ausreisesperre, evtl. auch zu Untersuchungshaft kommen. Wenn Personen verletzt oder getötet wurden, werden gegen ausländische Fahrer und Fahrerinnen zum Teil drakonische Haftstrafen verhängt.
Mietwagen sind in Kuba häufig in einem schlechten technischen und optischen Zustand. Es sind Fälle von Reisenden bekannt geworden, die mit offenbar unberechtigten Schadensforderungen bei der Rückgabe des Fahrzeugs konfrontiert wurden. Der in Kuba angebotene gesetzlich vorgeschriebene Versicherungsschutz für Mietwagen entspricht nicht europäischen Standards. Dies gilt insbesondere für die geringe Deckungssumme bei Personenschäden.
- Planen Sie ausreichend Zeit zwischen innerkubanischen und internationalen Anschlussflügen ein. Treffen Sie Vorsorge, falls Sie wegen Streichung oder Verspätung ihres Fluges länger in Kuba bleiben müssen.
- Übernachten Sie nur in Hotels und privaten Pensionen (sog. „casas particulares“), die über eine staatliche Erlaubnis verfügen.
- Fahren Sie immer defensiv, stellen Sie sich auf überraschende Verkehrssituationen ein und vermeiden Sie Nachtfahrten.
- Kontrollieren und dokumentieren Sie den Zustand Ihres Leihwagens bei Vorschäden. Sorgen Sie für ausreichenden Versicherungsschutz, insbesondere auch bei Personenschäden, ggfls. durch Zusatzversicherungen.
Führerschein
Der deutsche Führerschein wird für touristische Aufenthalte anerkannt. Bei einem Aufenthalt von mehr als drei Monaten muss der deutsche in einen kubanischen Führerschein umgeschrieben werden.
LGBTIQ
Einvernehmliche sexuelle Handlungen zwischen gleichgeschlechtlichen Erwachsenen sind in Kuba nicht strafbar. Gleichwohl ist die gesellschaftliche Akzeptanz alternativer Lebensformen insbesondere außerhalb der großen Städte noch gering. In Kuba gibt es weder die Möglichkeit der gleichgeschlechtlichen Eheschließung noch der Eintragung einer Lebenspartnerschaft. In den größeren Städten des Landes, insbesondere in Havanna, gibt es einige wenige Bars und Restaurants, die sich besonders an LGBTIQ-Personen als Kunden wenden.
- Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
Strafrecht
Schon beim Fund geringer Mengen Drogen zum Eigenbedarf ist mit drastischen Strafen zu rechnen. Der Besitz von Kleinmengen wird bei ausländischen Personen zudem als Drogenschmuggel geahndet. Das Strafmaß hierfür beträgt vier bis dreißig Jahre Haft, auf besonders schwere Fälle steht die Todesstrafe. Zur strafrechtlichen Verfolgung nach Verkehrsunfällen siehe oben unter Straßenverkehr. Wirtschaftliche Aktivitäten unterliegen in Kuba einer Vielzahl von Regulierungen und Beschränkungen. Insbesondere der Erwerb von Eigentum ist für ausländische Personen mit Touristenstatus nicht möglich. Verstöße gegen diese Vorschriften werden von den kubanischen Behörden mit zum Teil empfindlichen Haftstrafen geahndet. Dazu zählt auch der Erwerb von Eigentum über kubanische Mittelsleute oder Familienangehörige. Politische Betätigung ist ausländischen Personen nicht gestattet.
- Beachten Sie genau die lokalen Gesetze, insbesondere hinsichtlich Drogen und wirtschaftlicher und/oder politischer Betätigung.
Geld/Kreditkarten
Kuba verfügt über zwei Währungen. Für ausländische Reisende ist der „Peso Convertible“ (CUC) das übliche Zahlungsmittel. Barzahlungen mit Euro sind nur vereinzelt möglich.
Es ist ratsam, Bargeld in Euro mitzubringen, das Reisende bei allen kubanischen Banken und staatlichen Wechselstuben (CADECA) zum geltenden Tageskurs in CUC umtauschen können. Während das Bezahlen mit US-Dollar nicht möglich ist, können US-Dollar in den CADECAs zum Kurs von 1:1 in CUC umgetauscht werden – jedoch mit einer zusätzlichen Provision in Höhe von 10%.
Nicht benutzte CUC können vor der Abreise am Flughafen zum Tageskurs in Euro zurückgetauscht werden. Es ist ratsam, hierbei die Quittung über den CUC-Erwerb vorzulegen.
Die Ein- und Ausfuhr von Pesos ist verboten.
Neben dem „Peso Convertible“ existiert noch der vorrangig von Einheimischen genutzte „Peso Cubano“, oft auch „Moneda Nacional“ genannt (CUP, MN). Der Wechselkurs CUC – CUP liegt bei 1:24; mit dem CUP werden z.B. Waren auf Bauernmärkten bezahlt.
Bankkarten deutscher Bankinstitute (Debit-, Girocard, Maestro, VPay) werden in Kuba nicht angenommen, auch eine Bargeldbeschaffung an Geldautomaten und in Wechselstuben (CADECA – „Casa de cambio“) ist mit diesen Karten nicht möglich.
Kreditkarten deutscher Bankinstitute werden in der Regel in allen größeren Hotels zur Bezahlung akzeptiert, nicht jedoch die von US-amerikanischen Instituten (American Express, Diners Club) ausgegebenen. Dies schließt die deutschen Tochtergesellschaften US-amerikanischer Institute ein.
In den Wechselstuben (CADECA) einiger großer Hotels kann Geld mit VISA/Mastercard-Kreditkarte unter Vorlage des Reisepasses abgehoben werden. Inzwischen ist eine Geldabhebung mit VISA/Mastercard-Kreditkarte auch in einigen Bankfilialen (z.B. Banco Financiero Internacional oder Banco Metropolitano) und an Geldautomaten möglich. Dies gilt jedoch nicht flächendeckend für das ganze Land und ist aufgrund technischer Probleme nicht immer gewährleistet.
Die Gebühr für den Kreditkarteneinsatz beträgt i.d.R. 3%. Zu beachten ist, dass zusätzlich zu den anfallenden Gebühren der ausgebenden Institute noch die Gebühren des jeweiligen kubanischen Geldinstituts berechnet werden. Deren Höhe sollte direkt beim Institut vor Ort erfragt werden.
Einreise und Zoll
Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App „Zoll und Reise“ finden oder dort telefonisch erfragen.
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
- Reisepass: Ja
- Vorläufiger Reisepass: Ja
- Personalausweis: Nein
- Vorläufiger Personalausweis: Nein
- Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen bei Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.
Auf Kuba werden weiterhin Maßnahmen zur Prävention von Ebola umgesetzt.
Bei der Einreise werden Fragen zum Gesundheitszustand und zu aktuellen Reisetätigkeiten gestellt. Reisende, die sich in Guinea, Liberia, Mali oder Sierra Leone aufgehalten haben oder über Flughäfen dieser Länder gereist sind, werden bis zum Ablauf von 21 Tagen nach Aus- bzw. Durchreise durch diese Länder einer Quarantäne unterworfen.
Visum
Eine Einreise nach Kuba zu touristischen Zwecken mit einer Aufenthaltsdauer von bis zu 30 Tagen (einmalige Verlängerung um weitere 30 Tage möglich) ist nur mit Visum in Form einer sogenannten „Touristenkarte“ möglich, die zusammen mit dem Reisepass zur Einreise dient. Touristenkarten müssen vor Einreise erworben werden und sind bei der kubanischen Botschaft in Deutschland sowie bei einigen Fluggesellschaften am Flughafen erhältlich. Verschiedene Reiseveranstalter bieten den Verkauf der Touristenkarte ebenfalls an, jedoch nur zusammen mit anderen touristischen Leistungen. Bei beabsichtigten längeren Aufenthalten oder solchen zu nicht-touristischen Zwecken ist ein Visum erforderlich, welches bei der kubanischen Auslandsvertretung im Herkunftsland zu beantragen ist. Hierfür ist unter Umständen eine Einladung erforderlich. Die Bearbeitungsdauer kann sich auf mehrere Wochen belaufen. Visa beziehungsweise Touristenkarten werden grundsätzlich nicht an der Grenze ausgestellt; darüber hinaus kontrollieren die Fluggesellschaften vor Abflug aus Deutschland ob Visum oder Touristenkarte vorhanden sind und verweigern u. U. die Mitnahme.
Minderjährige
Probleme bei der Ein- und Ausreise ausländischer minderjähriger Reisende, wenn diese nicht von beiden Erziehungsberechtigten begleitet werden, konnten bis jetzt nicht beobachtet werden. Minderjährige Reisende, die auch die kubanische Staatsangehörigkeit besitzen, benötigen dagegen zur Ausreise eine notarielle Genehmigung, wenn sie nicht von beiden Sorgeberechtigten auf ihrer Reise begleitet werden.
Erfassung biometrischer Daten
Bei der Einreise nach Kuba werden am Flughafen im Rahmen der Kontrolle des Visums bzw. der Touristenkarte Gesichtsfotografien der Einreisenden gefertigt.
Krankenversicherungspflicht
Jeder Kubareisende ist verpflichtet, bei der Einreise einen für Kuba gültigen Krankenversicherungsschutz für die vorgesehene Aufenthaltsdauer nachzuweisen.
Eine Gewähr für die tatsächliche Akzeptanz durch die kubanischen Behörden bei Einreise kann nicht übernommen werden. Versicherungspolicen US-amerikanischer Versicherungen sowie deutsche gesetzliche Versicherungen werden nicht anerkannt.
Zum Nachweis genügen in der Regel Versicherungspolice, Versicherungsschein oder Versicherungskarte der jeweiligen Reisekrankenversicherung. In Fällen von bereits länger existierenden Versicherungsverträgen (älteren Policen) erscheint die Mitnahme einer zusätzlichen aktuellen Bestätigung des Versicherungsunternehmens angeraten. Die Reisenden sollten die Versicherungen bitten, Begleitpolicen in spanischer Sprache auszustellen. In Zweifelsfällen wird empfohlen sich vor der Abreise an die Botschaft von Kuba zu wenden.
Sofern eine Versicherung im Heimatland nicht abgeschlossen werden kann bzw. ein Nachweis nicht vorliegt, muss an den kubanischen Flug- und Seehäfen bei Einreise zu einem Preis von 2-3 CUC pro Aufenthaltstag (abhängig vom jeweiligen Versicherungsumfang) eine Krankenversicherung für die Dauer des Kubaaufenthalts abgeschlossen werden. Es werden Zuschläge bei Vorerkrankungen, bei Personen über 70 Jahren sowie bei Personen, die eine Risikosportart ausüben, erhoben.
Einzelheiten zu den Versicherungsangeboten bieten Asistur bzw. CubaInfo.
Ein- und Ausreise über USA
Touristische Reisen direkt von den USA nach Kuba sind nach geltenden US-Bestimmungen untersagt, dies betrifft auch Kreuzfahrten von den USA nach Kuba. Dies gilt auch für deutsche Reisende. Direkte Reisen von den USA nach Kuba sind nur erlaubt, wenn sie unter einer der 11 von den US-Behörden festgelegten Kategorien fallen, wie etwa kulturelle, wirtschaftliche, wissenschaftliche und religiöse Aktivitäten. Zur Kontrolle des von den Reisenden angegebenen Reisezwecks liegen bisher keine Erfahrungswerte vor. Änderungen können sich kurzfristig ergeben.
Kubareisende sind nach amerikanischen Recht verpflichtet, über ihre Reise, ihre Aktivitäten, Ansprechpartner usw. genau Buch zu führen und entsprechende Belege zu sammeln, diese fünf Jahre aufzubewahren und den US-amerikanischen Behörden auf Verlangen vorzulegen, um diesen die Prüfung der Einhaltung der genannten Bestimmungen zu ermöglichen.
Außerdem haben die US-amerikanischen Behörden eine umfangreiche Liste von im Tourismusbereich tätigen kubanischen Staatsfirmen, auch Hotels, veröffentlicht, mit denen aus den USA kommende Reisende keine Geschäfte machen dürfen.
US-amerikanische Fluggesellschaften wenden zum Teil die o.g. Pflichten zum Nachweis des erlaubten Reisezwecks auch bei Reisen von Kuba in die USA an.
Nähere Informationen können nur die zuständigen US-Behörden erteilen. Dazu wird auf die Webseiten der zuständigen US-amerikanischen Behörden Customs and Border Protection (CBP), des Department of the Treasury – Office of Foreign Assets Control (OFAC) und der US-Botschaft in Havanna hingewiesen.
Auch einige US-amerikanische Fluglinien haben inzwischen entsprechende Hinweise veröffentlicht, so z. B. American Airlines.
- Informieren Sie sich über die aktuellen US-Bestimmungen zur Ein- und Ausreise nach/von Kuba, diese können sich auch kurzfristig ändern.
Ein- und Ausreise über Brasilien
Wegen eines Gelbfieberausbruchs in Brasilien haben mehrere Staaten in Lateinamerika ihre Einreisebestimmungen verschärft, hierunter auch Kuba. Reisende, die aus oder über Brasilien einreisen möchten, müssen derzeit eine Gelbfieberimpfung nachweisen, ohne die bereits die Beförderung von Flughäfen in Brasilien abgelehnt werden kann.
Reisende mit doppelter Staatsangehörigkeit
Reisende mit deutscher und kubanischer Staatsangehörigkeit sollten beachten, dass sie beim Aufenthalt in Kuba von den Behörden ausschließlich als kubanische Staatsangehörige behandelt werden und kubanischen Maßnahmen wie z.B. der Wehrpflicht und der Einberufung von Reservisten unterliegen können. Die Benutzung von kubanischen Reisepässen bei Ein- und Ausreise ist für diesen Personenkreis Pflicht. Eine konsularische Betreuung durch die deutsche Botschaft bei Haftfällen ist in der Regel nicht möglich.
Einfuhrbestimmungen
Die Einfuhr von Fremdwährung ist unbegrenzt möglich, muss ab einem Wert von 5.000 US-Dollar aber deklariert werden. Die Ein- und Ausfuhr der Landeswährung ist verboten.
Es sollten stets nur Gegenstände zum persönlichen Bedarf mitgeführt werden. Übermengen können beschlagnahmt werden, weil sie als unerlaubte Geschenke angesehen werden.
Elektrogeräte dürfen ebenfalls nur in dem Maß eingeführt werden, in dem sie für den persönlichen Bedarf bestimmt sind, nicht als Geschenke für kubanische Staatsangehörige. Für Geschenke (nicht-kommerzielle Einfuhr) ab einem Gegenwert von 50 CUC bis 250 CUC wird Zoll in Höhe von 100 % erhoben. Nähere Auskünfte dazu erteilt die zuständige kubanische Auslandsvertretung. Die Einfuhr von Funksprechgeräten, Satellitentelefonen und GPS-Geräten ist nicht gestattet bzw. bedarf der vorherigen Genehmigung der zuständigen kubanischen Behörden. Laptops, Kameras und Mobiltelefone mit GPS-Funktion sind hiervon nicht betroffen. Die Einfuhr von Drohnen ist verboten.
Die Einfuhr frischer Lebensmittel (z.B. frische Wurst-, Milchprodukte, Gemüse, Obst) ist aus gesundheitspolizeilichen Gründen verboten.
Es können bis zu zwanzig (20) lose Zigarren ausgeführt werden, ohne Nachweise über Herkunft und Kauf vorlegen zu müssen. Bis zu fünfzig (50) Zigarren können unter der Bedingung ausgeführt werden, dass sie sich in verschlossenen, versiegelten und mit offiziellem Hologramm versehenen Originalverpackungen befinden. Mehr als fünfzig (50) Zigarren können nur unter Vorlage einer Originalrechnung, die von den offiziell dazu genehmigten staatlichen Geschäften ausgestellt werden muss, ausgeführt werden. In dieser Rechnung muss die gesamte Tabakmenge erfasst sein, deren Ausfuhr beabsichtigt ist. Es ist auch in diesen Fällen unabdingbar, dass die Zigarren sich in verschlossenen, versiegelten und mit offiziellem Hologramm versehenen Originalverpackungen befinden.
Detaillierte Informationen über die kubanischen Ein- und Ausfuhrbestimmungen sind auf der Webseite des kubanischen Zolls erhältlich.
- Nehmen Sie keine Gegenstände aus Kuba mit, bei denen es sich um kubanisches Kulturgut handeln könnte. Dies kann auch auf Münzen älterer Prägung zutreffen. Auskünfte hierzu sowie Ausfuhrgenehmigungen erteilt: Bienes Culturales, Calle 17 #1009, entre10 y 12, Vedado, Telefon: 839658. Die Genehmigung kostet nur wenige Pesos, erspart aber möglichen Ärger bei der Ausreise.
Gesundheit
Aktuelles
Die WHO hat im Januar 2019 das Verzögern oder Auslassen von Impfungen zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Insbesondere der fehlende Impfschutz gegen Masern birgt bei international steigenden Fallzahlen ein hohes Risiko.
- Überprüfen Sie im Rahmen der Reisevorbereitung Ihren sowie den Impfschutz Ihrer Kinder gegen Masern und lassen diesen ggf. ergänzen.
Impfschutz
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
- Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
- Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Typhus und Tollwut empfohlen.
- Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Zika-Virus-Infektion
Die vorrangig durch tagaktive Aedes-Mücken übertragene Infektion mit Zika-Viren kann in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim Kind führen sowie neurologische Komplikationen beim Erwachsenen hervorrufen.
- Beachten Sie für Ihre Reise die Empfehlungen im Merkblatt Zika-Virus-Infektion.
Dengue-Fieber
Dengue-Viren werden ganzjährig, insbesondere jedoch während der Regenzeit, durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher und betrifft zunehmend auch Reisende. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue-Fieber, siehe auch Merkblatt Dengue-Fieber.
- Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen:
Chikungunya
Chikungunya-Viren werden von tagaktiven Aedes-Mücken übertragen. Bislang werden, ausgehend von der Antillen-Insel St. Martin, nur importierte Fälle von Chikungunya-Virusinfektionen in Kuba gemeldet. Die Erkrankung ist gekennzeichnet durch hohes Fieber und unter Umständen länger anhaltenden Gelenk- und Muskelschmerzen. Die Beschwerden können oft nicht eindeutig von anderen durch Mücken übertragenen Erkrankungen unterschieden werden. Chikungunya-Fieber heilt nicht immer folgenlos aus, selten kommt es zu lang anhaltenden rheuma-ähnlichen Beschwerden. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie, siehe auch Merkblatt Chikungunya-Fieber.
- Schützen Sie sich zur Vermeidung von Chikungunya-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
Malaria
Die Insel Kuba ist malariafrei.
HIV/AIDS
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.
- Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
Durchfallerkrankungen
Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe auch Merkblatt Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:
- Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
- Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
- Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
- Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
- Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
- Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
- Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.
Cholera
Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und wird seit 2012 v.a. aus den Provinzen Havanna, Guantanamo, Santiago de Cuba, Granma, Camaguey sowie Cienfuegos vereinzelt auch bei Touristen gemeldet. Eine Erkrankung kann gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie z.B. der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe Merkblatt Cholera.
- Lassen Sie sich hinsichtlich Ihres Risikoprofils ggf. durch einen Tropen- oder Reisemediziner beraten.
Ciguatera
Ciguatera ist eine Fischvergiftung, die nach dem Verzehr von Meeresfischen in tropischen Gewässern auftreten kann. Insbesondere von April bis September besteht die Gefahr, dass Fische giftige Algen aufgenehmen, die auch beim Menschen zu schweren Vergiftungen führen können. Den Fischen selbst sind keinerlei Veränderungen anzumerken, siehe Merkblatt Ciguatera.
- Beachten Sie lokale Warnungen.
Tollwut
Tollwut ist eine Viruserkrankung, die eine Gehirnhautentzündung verursacht. In Kuba kann Tollwut zumeist von Hunden, Katzen oder Fledermäusen übertragen werden. Ohne Schutzimpfung oder Postexpositionsprophylaxe nach Ansteckung verläuft eine Tollwutinfektion fast immer tödlich, siehe Merkblatt Tollwut.
- Vermeiden Sie den Kontakt zu streunenden Tieren.
- Suchen Sie bei Biss- und Kratzverletzungen sowie Kontakt von Schleimhäuten oder Wunden mit Speichel eines potenziell infizierten Tieres umgehend einen Arzt auf.
- Lassen Sie sich bei Langzeitaufenthalten hinsichtlich einer Tollwutimpfung beraten.
Medizinische Versorgung
Es gibt in Kuba kein verlässliches Rettungssystem, d.h. es kann weder davon ausgegangen werden, dass eine wie in Deutschland übliche maximale Alarmierungszeit eingehalten wird, noch dass sich an Bord des Rettungsfahrzeuges immer ausreichend qualifizierte Rettungsassistenten bzw. Ärzte befinden.
Medizinische Behandlung für Ausländer ist in Kuba nur in speziellen Ausländerkrankenhäusern bzw. Ausländerabteilungen von Krankenhäusern vorgesehen. Bei akuten Notfällen wird prinzipiell auch in anderen Krankhäusern eine (kostenpflichtige) Erstbehandlung vorgenommen. Die Kosten können die in Deutschland üblichen übersteigen.
Das Angebot zur Gesundheits- und Notfallversorgung ist insbesondere in vielen ländlichen Gebieten häufig nicht mit europäischen technischen und hygienischen Standards vergleichbar.
- Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab. Ausführliche Informationen bietet die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland.
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen, siehe Merkblatt Reiseapotheke.
- Lassen Sie sich vor einer Reise durch tropenmedizinische Beratungsstellen, Tropenmediziner oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Tropenerfahrung haben. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
- Alle Angaben sind zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes.
- Die Empfehlungen sind auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten.
- Alle Angaben sind stets auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden und erfordern ggf. eine medizinische Beratung.
- Die medizinischen Hinweise sind trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder stets vollkommen aktuell sein. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.