Belize als Auswanderungsland
Achtung! Durch Covid 19 könnte sich einiges geändert haben. Bevor Sie Maßnahmen zur Auswanderung ergreifen, informieren Sie sich bitte näher im Internet.
Auswandern nach Belize – Infos zur Einwanderung
Das Land und seine Einwanderer
Great Blue Hole © wikimedia
Im Jahr 2018 wanderten offiziell 18 Deutsche nach Belize aus und 11 kamen wieder in ihre Heimat zurück. Innerhalb der 10 Jahre von 2008 bis 2017 emigrierten offiziell 129 Deutsche nach Belize und 90 zogen nach Deutschland zurück. Belize ist ein Paradies für Menschen, die ihre persönliche Freiheit lieben. Es gibt kein Finanzamt nach europäischem Vorbild, kein Gewerbeamt, kein Ordnungsamt, keine Geschwindigkeitskontrollen und keine roten Ampeln.
Belize, ehemals Britisch Honduras ist eine kleine und schöne Perle in der Karibik. Kreolen, Maya, Garifuna, Mestizen leben hier friedlich zusammen mit Einwanderern aus vielen Teilen der Welt. Hauptanziehungspunkte sind das weitgehend intakte zweitgrößte Korallenriff der Welt mit dem weltberühmten Blue Hole, die beeindruckenden Mayaruinen sowie der unberührte Dschungel mit seiner vielfältigen Flora und Fauna.Reisen und Visum
Bei Ankunft erhält man ein für 30 Tage gültiges Visum, welches in jedem Einwanderungsbüro des Landes (an Grenzen und größeren Städten) auf bis zu 6 Monate verlängerbar ist. Gebühr dafür derzeit 50 USD pro Monat. Ein Rück- bzw. Weiterflugticket sowie der Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel (75,- USD/Tag) müssen bei der Einreise vorgelegt werden. Die Ausreisegebühr beträgt derzeit 19,- USD für die Ausreise über Land und 37,50 USD für die Ausreise mit einem Flugzeug. Eine Einreisegebühr wird aktuell nicht verlangt.
Einwandern und Daueraufenthalt, Aufenthaltsgenehmigung
Bevor Sie die ständige Aufenthaltsgenehmigung beantragen können, müssen Sie sich 12 Monate stetig – mit maximal 14 tägiger Unterbrechung – in Belize aufgehalten haben.
Für Rentner (ab 45 Jahre) mit einer nachweisbaren regelmäßigen Einnahmequelle (nicht weniger als 2.000 USD) gibt es spezielle Einwandererprogramme.
Wer an diesem Programm teilnimmt kann auch seine Angehörigen in das Programm aufnehmen. Zu den Angehörigen gehören Ehepartner und Kinder unter 18 Jahren. Es kann auch eine Person bis zu einem Alter von 23 Jahren einschließen, die an einer Universität eingeschrieben ist.
Nutzen des Programms:
- Bei erster Einreise nach Belize, können persönliche Gegenstände und ein genehmigtes Transportmittel frei von allen Einfuhrzöllen und Steuern eingeführt werden
- Einnahmen, die aus einer Quelle außerhalb von Belize kommen, werden nicht versteuert
Folgende Nachweise müssen für die Beantragung beim Belize Tourism Board (eine gesetzliche Einrichtung die eng mit dem Ministerium für nationale Sicherheit und dem Ministerium für Migration und Nationalität zusammenarbeitet) eingereicht werden:
- Geburtsurkunde – Eine Kopie des Zertifikats vom Antragsteller und jedem seiner Angehörigen die mit aufgenommen werden
- Heiratsurkunde (falls verheiratet)
- Polizeiliches Führungszeugnis (max. 1 Monat alt bei Antragstellung)
- Reisepass – Klare Kopie (beglaubigt) des vollständigen Reisepasses (einschließlich aller leeren Seiten) des Antragstellers und aller Angehörigen (die Kopien müssen die Passnummer, den Namen des Antragstellers, die Anzahl der Seiten und das Siegel oder den Stempel des Notars enthalten)
- Einkommensnachweis
a.) offizielle Erklärung einer Bank oder eines Finanzinstituts, dass der Antragsteller eine Rente von mindestens 2.000 USD pro Monat erhält
b.) Ein Finanzbericht eines Finanzinstituts, einer Bank, einer Kreditgenossenschaft oder einer Bausparkasse in Belize, der bescheinigt, dass die Investition oder die Anlage des Antragstellers einen Betrag von mindestens 2.000 USD pro Monat oder den Gegenwert von 24.000 USD pro Jahr entspricht - Ärztliche Untersuchung – Bewerber sollten sich einer vollständigen medizinischen Untersuchung einschließlich eines AIDS-Tests unterziehen (eine Kopie des ärztlichen Attests muss dem Antrag beigefügt werden)
- 4 aktuelle Fotos (Passgröße), von der Vorderseite und von der Seite aufgenommen (sowohl vom Antragsteller als auch von den Angehörigen)
Jeder Angehörige ist verpflichtet alle Nachweise (ausgenommen den Einkommensnachweis) mit einzureichen.
Berufstätige und Investoren brauchen für die Permanent Residenz einen Nachweis über die Verfügbarkeit von mindestens 25.000 US-$. Manchmal werden auch Bürgschaften Dritter in Höhe der Kosten eines Rückflugtickets verlangt. Der Antrag der Aufenthaltsgenehmigung erfolgt beim Einwanderungshauptquartier in Belmopan. Die Bearbeitung dauert 3 bis 6 Monate. Diese Genehmigung beinhaltet die Arbeitsgenehmigung (Working Permit).
Bei Verheirateten zahlt der Partner eine Gebühr von 50 US-$ und erhält dann eine Aufenthaltsgenehmigung in Abhängigkeit zu der des Antragstellers. Die monatliche Erneuerung des Visums entfällt für ihn. Der Antragsteller muss lediglich nachweisen können, dass er den Ehepartner ebenfalls finanziell durchbringen kann.
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Arbeiten – Stellenangebote, Jobs
Eine Arbeitsgenehmigung können Sie nach Ablauf der ersten 6 Monate beantragen. Jede Person, die im Angestelltenverhältnis oder selbstständig arbeitet, benötigt bis zum Erhalt der ständigen Aufenthaltsgenehmigung ein Working Permit. Arbeitsgenehmigungen sind ein Jahr gültig. Die Kosten sind derzeit 25 US-$ für Missionare sowie Freiwillige und bis zu 1.000 US-$ für technische Arbeiter.
Einheimische haben ein Durchschnittseinkommen von 20 Belizedoller (ca. 7 Euro) pro Tag. Spezialisten verdienen hingegen in grossen Firmen ähnliche Gehälter wie beispielsweise in Deutschland.
Es muss beachtet werden, dass man erst die Möglichkeit auf ein Angestelltenverhältnis bekommt, wenn geprüft wurde, dass wirklich kein Einheimischer die gesuchte Arbeit aufnehmen kann. Dies soll sicherstellen, dass die Arbeitslosenrate so gering wie möglich gehalten wird.
Working Permit
Dies wird sowohl für selbständige Arbeit als auch für Arbeitsverhältnisse ausgestellt. Das Working Permit wird beim Arbeitsministerium wie folgt beantragt:
- 3 Fotos (Passgröße)
- Kopie des Reisepasses
- Kopie der Qualifikationen
- Polizeiliches Führungszeugnis
- Finanzierungsnachweis (z.B. Kontoauszug)
- Ausgefülltes Anmeldeformular (kann bei der Angelus Press in Belize City und Belmopan erworben werden)
Bearbeitungsgebühr BZ $ 25 (US $ 12.50) und Stempelgebühr BZ $ 20 (US $ 10) sind im Finanzministerium zu bezahlen. Die Belege der Zahlungen und das ausgefüllte Antragsformular müssen zusammen mit dem Nachweis der Gründung eines Unternehmens dem Arbeitsministerium vorgelegt werden.
Um ein Geschäft in Belize zu gründen, müssen Unternehmen und Standort registriert werden. Nach Einreichung aller erforderlichen Dokumente dauert der Genehmigungsprozess normalerweise 2 bis 3 Wochen. Die Genehmigung erfolgt durch einen Zulassungsausschuss.
Nach Erteilung der Genehmigung erhält der Antragsteller ein Genehmigungsschreiben. Dies muss der Einwanderungsbehörde für die Erteilung der Genehmigung zusammen mit dem Reisepass des Antragstellers vorgelegt werden.
Wenn der Ausländer für eine bestimmte Firma im Angestelltenverhältnis arbeitet, kann die Firma die Genehmigung für den Ausländer beantragen. Somit entfällt der entsprechende Punkt bei den sonstigen Anforderungen.
Es muss beachtet werden, dass, wenn ein Unternehmen eine Arbeitserlaubnis im Namen einer Einzelperson beantragt, die Person nur für die Arbeit für dieses Unternehmen zugelassen ist und dass der Inhaber der Arbeitserlaubnis die Firma ist (auch wenn die Genehmigung im Pass eingetragen ist).
Steueroase und Steuerparadies
IBC-Offshoregesellschaften machen Belize beliebt für wohlhabende Ausländer. Mit diesem Firmenmodell lassen sich Steuern minimieren und völlig vermeiden. Das Land bietet die entsprechenden gesetzlichen Rahmenbedingungen für diese Geschäfte an sich sowie die notwendige Diskretion und Geheimhaltung.
Sicherheit
Terrorismus
- Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Innenpolitische Lage
Es kann vereinzelt zu Protesten und Demonstrationen kommen, bei denen gewaltsame Auseinandersetzungen nicht ausgeschlossen werden können.
- Informieren Sie sich ggf. über die lokalen Medien.
- Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
- Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
Kriminalität
Die Kriminalität einschließlich Gewaltakte wie bewaffnete Überfälle, Wohnungseinbrüche, sexuelle Übergriffe als auch Mord sind ein Problem insbesondere in Belize City, aber auch in den Touristenregionen wie San Pedro Town, Caye Caulker und Placencia.
Überfälle auf Fußgänger erfolgen auch tagsüber. Dabei spielen Drogenhandel und –transit eine große Rolle. Über Land sind Individualreisende besonders gefährdet.
Auch Kleinkriminalität wie Taschendiebstahl und Handtaschenraub kommt häufig vor.
- Meiden Sie Spaziergänge in Belize City nach Einbruch der Dunkelheit.
- Vermeiden sie nächtliche Bus- und Überlandsfahrten vor allem in abgelegenen Gebieten.
- Halten Sie Türen und Fenster von Fahrzeugen stets verschlossen und verriegelt.
- Fahren Sie bei einem scheinbaren Unfall weiter und verständigen die Polizei.
- Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein, Flugscheine und andere wichtigen Dokumente sicher auf und verzichten Sie auf das sichtbare Tragen von Schmuck.
- Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, an Bahnhöfen, auf Märkten und in öffentlichen Verkehrsmitteln besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
- Lassen Sie Getränke nie unbeaufsichtigt und prüfen Sie Preise vor Bestellungen.
- Leisten Sie im Fall eines Überfalls keinen Widerstand.
- Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfsersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.
Naturkatastrophen
Tropenstürme
In der Karibik und in Zentralamerika ist von Juni bis Ende November Hurrikan-Saison. In dieser Zeit ist insbesondere an den Küsten mit Tropenstürmen und intensiven Regenfällen zu rechnen.
Erdbeben und Vulkane
Belize liegt in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben und vulkanischen Aktivitäten kommen kann.
- Verfolgen Sie regelmäßig Wetterberichte und achten Sie auf Sturmwarnungen des National Hurricane Center.
- Im Fall einer Sturmwarnung beachten Sie die Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland bzw. die Hinweise des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
- Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben, Vulkanen und Tsunamis vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.
Reiseinfos
Zuständige Auslandsvertretung
In Belize gibt es keine berufskonsularische Vertretung. Die für Belize zuständige Vertretung ist die Botschaft Guatemala, in Notfällen kann aber die deutsche Honorarkonsulin in Belize City kontaktiert werden.
Infrastruktur/Verkehr
Die Hauptverkehrsstraßen sind zweispurig und in einem relativ guten Zustand. Entlegene Gegenden sind nur über ungepflasterte Wege zu erreichen.
- Fahren Sie stets vorsichtig und defensiv
- Vermeiden Sie Fahrten über Land nach Einbruch der Dunkelheit.
- Halten Sie nicht unterwegs an, um Anhalter mitzunehmen.
Führerschein
Der deutsche Führerschein ist für touristische Aufenthalte ausreichend.
LGBTIQ
Homosexualität ist nicht mehr verboten, jedoch ist die Akzeptanz in der Bevölkerung diesbezüglich sehr gering.
- Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
Strafrecht
Es ist strengstens untersagt, in Belize Waffen und Munition ohne Schein zu besitzen. Zuwiderhandeln wird mit hohen Geldstrafen und, im Wiederholungsfall, mit Gefängnis geahndet. Handel und Besitz von Drogen werden hart bestraft (zunächst Untersuchungshaft bis zur Verhandlung, danach bei Schuldspruch Verurteilung zu einer Geldstrafe und/oder Gefängnisstrafe mit anschließender Abschiebung).
Geld/Kreditkarten
Landeswährung ist der Belize Dollar (BZD). Die meisten Kreditkarten werden in Belize anerkannt. Mit Karten der Gesellschaften Visa, Master Card, Plus und Cirrus kann Bargeld an Geldautomaten abgehoben werden. Bevorzugtes Zahlungsmittel ist der US-Dollar. Auch Banken nehmen in der Regel keine Euro an. Ausländische Währungen können bei den zugelassenen Wechselstellen (Domestic Commercial Banks, Postmaster General, Accountant General und Belize Global Travel Services) in belizische Währung getauscht werden.
Geldtausch bei nicht zugelassenen Stellen ist eine strafbare Handlung unter dem Wechselgesetz und kann eine Verurteilung bis zu 10.000,- US-Dollar und/oder eine Gefängnisstrafe bis zu 12 Monaten nach sich ziehen.
Einreise und Zoll
Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App „Zoll und Reise“ finden oder dort telefonisch erfragen.
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
- Reisepass: Ja
- Vorläufiger Reisepass: Ja
- Personalausweis: Nein
- Vorläufiger Personalausweis: Nein
- Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen mindestens sechs Monate gültig sein.
Visum
Ein Visum zur Einreise nach Belize für einen Besuch bis zu einem Monat ist nicht erforderlich; bei einem darüber hinausgehenden Aufenthalt bis zu sieben Monaten wird jedoch eine Genehmigung benötigt, die vor Ort beim Immigration Office des betreffenden Distrikts für derzeit etwa 50,- US-Dollar pro Monat beantragt werden kann.
- Ein Rück- bzw. Weiterflugticket sowie der Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel (75,- US-Dollar/Tag) müssen bei der Einreise vorgelegt werden.
Ausreisegebühr
Die Ausreisegebühr beträgt derzeit 19,- US-Dollar für die Ausreise über Land und 37,50 US-Dollar für die Ausreise mit einem Flugzeug. Eine Einreisegebühr wird aktuell nicht verlangt.
Minderjährige
Für Minderjährige, die nur mit einem Elternteil reisen, muss eine notariell bestätigte Genehmigungserklärung des anderen Elternteils mit Übersetzung in die englische Sprache mitgeführt werden. Sollte der mit dem Minderjährigen reisende Elternteil das alleinige elterliche Sorgerecht haben, muss das entsprechende Dokument mit Übersetzung in die englische Sprache mitgeführt werden.
- Beachten Sie ggf. die Hinweise für eine Einverständniserklärung für Minderjährige.
Ein- und Ausreise über die USA
- Für Ein- und Ausreise über die USA beachten Sie die Einreisebestimmungen für die USA.
Einfuhrbestimmungen
Fremd- und Landeswährung darf uneingeschränkt ein- und ausgeführt werden, muss ab einem Wert von 20.000 BZD aber deklariert werden.
Gesundheit
Aktuelles
Die WHO hat im Januar 2019 das Verzögern oder Auslassen von Impfungen zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Insbesondere der fehlende Impfschutz gegen Masern birgt bei international steigenden Fallzahlen ein hohes Risiko.
- Überprüfen Sie im Rahmen der Reisevorbereitung Ihren sowie den Impfschutz Ihrer Kinder gegen Masern und lassen diesen ggf. ergänzen.
Impfschutz
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet ist eine Gelbfieberimpfung nachzuweisen.
- Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
- Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Typhus und Tollwut, empfohlen.
- Bei Einreise aus einem Land in dem Cholera vorkommt, kann auch ein Cholera-Impfzertifikat verlangt werden.
- Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Zika-Virus-Infektion
Die vorrangig durch tagaktive Aedes-Mücken übertragene Infektion mit Zika-Viren kann in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim Kind führen sowie neurologische Komplikationen beim Erwachsenen hervorrufen.
- Beachten Sie für Ihre Reise die Empfehlungen im Merkblatt Zika-Virus-Infektion.
Dengue-Fieber
Dengue-Viren werden landesweit durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher und betrifft zunehmend auch Reisende. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue-Fieber, siehe Merkblatt Dengue-Fieber.
- Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
Chikungunya-Fieber
Chikungunya-Viren werden von tagaktiven Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung ist gekennzeichnet durch hohes Fieber und unter Umständen länger anhaltenden Gelenk- und Muskelschmerzen. Die Beschwerden können oft nicht eindeutig von anderen durch Mücken übertragenen Erkrankungen unterschieden werden. Chikungunya-Fieber heilt nicht immer folgenlos aus, selten kommt es zu lang anhaltenden rheuma-ähnlichen Beschwerden. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie, siehe Merkblatt Chikungunya-Fieber.
- Schützen Sie sich zur Vermeidung von Chikungunya-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
Malaria
Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Merkblatt Malaria.
- Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie ihn auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin.
Malaria (fast ausschließlich Plasmodium vivax) kommt in ländlichen Gebieten Belizes (aus der Provinz Corozal) vor. Eine Malariaprophylaxe kann bei längerem Besuch ländlicher Gebiete überlegt werden; hier sollte ein erfahrener Tropenmediziner beratend hinzugezogen werden.
Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:
- Tragen Sie körperbedeckende, helle Kleidung (lange Hosen, lange Hemden).
- Applizieren Sie wiederholt Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen, tagsüber (Dengue) sowie in den Abendstunden und nachts (Malaria).
- Schlafen Sie ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz.
Je nach Reiseprofil ist neben der notwendigen Expositionsprophylaxe zudem eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Hierfür sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z. B. Atovaquon-Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem deutschen Markt erhältlich.
- Besprechen Sie die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner oder Reisemediziner.
- Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats wird empfohlen.
HIV/AIDS
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.
- Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
Leishmaniose
Die kutane und mukokutane Form kommt in vielen Teilen des Landes vor. Die einzelligen Parasiten werden ebenfalls durch Mücken übertragen. Auch in dieser Hinsicht ist ein Schutz vor Mücken empfehlenswert (s. u.).
Durchfallerkrankungen
Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Merkblatt Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:
- Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
- Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
- Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
- Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
- Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
- Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
- Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung in Belize ist beschränkt. Ärzte und Krankenhäuser erwarten in der Regel sofortige Bezahlung.
- Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab. Ausführliche Informationen bietet die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland.
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen, siehe Merkblatt Reiseapotheke.
- Lassen Sie sich vor einer Reise durch tropenmedizinische Beratungsstellen, Tropenmediziner oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Tropenerfahrung haben. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
- Alle Angaben sind zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes.
- Die Empfehlungen sind auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten.
- Alle Angaben sind stets auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden und erfordern ggf. eine medizinische Beratung.
- Die medizinischen Hinweise sind trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder stets vollkommen aktuell sein. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Weitere Hinweise für Ihre Reise
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.