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Benin als Auswanderungsland

Achtung! Durch Covid 19 könnte sich einiges geändert haben. Bevor Sie Maßnahmen zur Auswanderung ergreifen, informieren Sie sich bitte näher im Internet.

Gelesen auf der der Seite des Auswärtigen Amtes:

Aktuelle Hinweise

Von nicht erforderlichen Reisen in den Pendjari Park wie auch in den Park W sowie die unmittelbaren Grenzgebiete zu Burkina Faso und zum Niger wird dringend abgeraten.
Zwei europäische Besucher wurden Anfang Mai 2019 aus dem Pendjari Parks im Norden Benins nach Burkina Faso entführt, ihr lokaler Führer wurde in unmittelbarer Nähe zur Grenze tot aufgefunden. Für das gesamte Gebiet entlang der Grenze zu Burkina Faso besteht ein erhöhtes Entführungsrisiko. Sicherheitskräfte wurden in erhöhte Alarmbereitschaft versetzt. Es ist mit verstärkten Kontrollen zu rechnen.

Nach den Parlamentswahlen Ende April 2019 kam es in mehreren Städten zu Protesten und insbesondere in Cotonou zu Ausschreitungen, bei denen auch Schusswaffen eingesetzt wurden. Es ist nicht auszuschließen, dass es zu weiteren örtlichen Protesten kommt.

Reisende werden gebeten, die lokalen Medien zu verfolgen, Menschenansammlungen unbedingt zu meiden und Anweisungen von Sicherheitskräften Folge zu leisten.

Landesspezifische Sicherheitshinweise

Terrorismus
Von nicht erforderlichen Reisen in den Naturschutzpark „W“ und den Pendjari-Park im Norden Benins sowie das unmittelbare Grenzgebieten zu Burkina Faso und Niger wird dringend abgeraten.
Auf burkinischer, nigerianischer und nigrischer Seite der beninischen Landesgrenzen sind weiterhin terroristische Aktivitäten zu verzeichnen.
Benin beteiligt sich an der UN-Militärintervention in Mali und an der regionalen Bekämpfung der Terrorgruppe Boko Haram. Obwohl es derzeit keinen Beleg für Aktivitäten terroristischer Gruppen in Benin gibt, können diese auch nicht ausgeschlossen werden. Reisende werden allgemein zu erhöhter Wachsamkeit aufgerufen.

Innenpolitische Lage
Im Vorfeld der Parlamentswahlen am 28. April 2019 führten Proteste zu lokalen Ausschreitungen, da Oppositionsparteien nicht zugelassen waren.
2018 fanden bei Tanguietá, nordwestlich von Natitingou, Auseinandersetzungen zwischen Viehzüchtern der Volksgruppe der Peulh und der sesshaften, ackerbautreibenden Bevölkerung statt.
Reisenden wird geraten, bei Aufenthalten in dieser Region die lokale Sicherheitslage genau zu beobachten und Ansiedlungen der Peulh zu meiden.

Kriminalität
Im Stadtgebiet von Cotonou besteht insbesondere nach Einbruch der Dunkelheit und auf unbeleuchteten Straßen die Gefahr, Opfer von Überfällen und Diebstählen zu werden. Von Fahrten auf Motorradtaxis wird nicht nur aus Verkehrssicherheitsgründen, sondern auch wegen erhöhter Überfallgefahr abgeraten. In der Zeit nach 24 Uhr sollte auch von Unternehmungen zu Fuß abgesehen werden. Der Strand von Cotonou und der Dantokpa Markt sollten in den frühen Morgen- und Abendstunden gemieden werden.
Im Norden Benins kommt es auf Landstraßen gelegentlich zu Überfällen, bei denen auch Personen verletzt werden. Reisenden wird geraten, bei Reisen in diese Gegend besonders vorsichtig zu sein.

Baden im Meer
Baden im Meer ist aufgrund starker Strömungen und der hohen Brandung, außerhalb geschützter Bereiche, lebensgefährlich.

Krisenvorsorgeliste
Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen, sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Pauschalreisende werden in der Regel über die Reiseveranstalter über die Sicherheitslage im Reiseland informiert.

Weltweiter Sicherheitshinweis
Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten.

Allgemeine Reiseinformationen

Sprache
Die wichtigsten Volks- und gleichzeitig Sprachgruppen sind Fon, Adja, Yoruba und Bariba. Französisch ist Amtssprache.

Infrastruktur/Straßenverkehr
Es gibt Busverbindungen, Sammel- und Motorradtaxis.
Angepasste und vorsichtige Fahrweise ist bei Teilnahme im Straßenverkehr wegen der hohen Unfallgefahr dringend geboten. Von nächtlichen Überlandfahrten wird landesweit aufgrund einer hohen Unfallgefahr dringend abgeraten. Es wird grundsätzlich empfohlen, stets mit verriegelten Türen zu fahren.
Unfälle von Motorradtaxis („Zemidjan“) sind aufgrund der technischen Mängel der Motorräder, der mangelnden Ausbildung und risikoreichen Fahrweise der Fahrer sowie der hohen Verkehrsdichte oft mit Personenschäden verbunden. Die überwiegende Zahl der Verkehrstoten in Benin sind Fahrer und Passagiere von Motorradtaxis. Es wird daher dringend geraten, bei notwendigen Fahrten mit „Zemidjans“ einen Schutzhelm zu tragen.

Führerschein


Der Internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.

Besondere Verhaltenshinweise
Beim Fotografieren sollte die gebotene Rücksichtnahme geübt werden, insbesondere in religiösen Kultstätten der in Benin verbreiteten Naturreligion („Voodoo“). Das Fotografieren von Militär- und Grenzanlagen ist untersagt.

Geld/Kreditkarten
Zahlungsmittel ist der CFA-Franc (CFAF). Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind nur vereinzelt möglich, daher empfiehlt sich die Mitnahme von Bargeld in Euro, das zu einem Fixkurs getauscht werden kann.

Versorgung im Notfall
Reisende sollten auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz achten, der im Notfall auch einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt, siehe auch Medizinische Versorgung.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

Reisepass: Ja

Vorläufiger Reisepass: Ja

Personalausweis: Nein

Vorläufiger Personalausweis: Nein

Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen:
Das Reisedokument muss noch mindestens drei Monate gültig sein und über ausreichend Platz für Visa und Ein- und Ausreisestempel verfügen.

Visum
Deutsche Staatsangehörige sind bei der Einreise in die Republik Benin visumpflichtig. Das Visum sollte rechtzeitig vor Reisebeginn beantragt und gegebenenfalls weitere Informationen bei der konsularischen Abteilung der Botschaft der Republik Benin in Berlin erfragt werden.
Seit Mai 2018 kann das Visum auch als eVisa beantragt werden. Die Bearbeitung erfolgt in der Regel innerhalb von 24 Stunden.
Das beninische e-Visum kann anschließend selbst ausgedruckt werden und muss bei Einreise, sowie während des Aufenthalts auf Anforderung zusammen mit dem Reisepass vorgezeigt werden.
Bei der Beantragung des Visums müssen Flugticket und Impfpass mit gültiger Gelbfieberimpfung vorgelegt werden.
An der Grenze bzw. am Flughafen werden grundsätzlich keine Visa mehr erteilt.

Hinweise für die Einreise von Minderjährigen
Alleinreisende Minderjährige sollten eine von beiden Eltern unterschriebene Erlaubnis in französischer Sprache mit sich führen. Es empfiehlt sich, dass Kinder, die nur von einem Elternteil begleitet werden, eine einfache Bestätigung des anderen Elternteils über die Zustimmung zur Reise in französischer Sprache dabei haben.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.

Besondere Zollvorschriften

Die Einfuhr von Zahlungsmitteln der Euro-Zone sowie von auf Devisen ausgestellten anderen Zahlungsmitteln ist für Reisende unbegrenzt möglich. In Benin ansässige Reisende dürfen jedoch nur einen Betrag im Gegenwert von FCFA 2 Mio. (ca. € 3.000,-) ausführen. Für die nicht in Benin ansässigen Reisenden ist der Betrag auf FCFA 500.000 (ca. € 762,-) begrenzt.

Die Goldausfuhr ins Ausland erfordert eine vorherige Genehmigung durch das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft. Lediglich Mengen bis zu 500 Gramm sind von dieser Regelung ausgenommen, wenn sie in verarbeiteter Form (z.B. Ketten, Ringe) vom Reisenden mitgeführt werden.

Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.

Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls  und per App „Zoll und Reise“ finden oder dort telefonisch erfragen.

Besondere strafrechtliche Vorschriften

Dem Auswärtigen Amt liegen keine Hinweise auf besondere strafrechtliche Vorschriften vor.

Medizinische Hinweise

Aktuelle medizinische Hinweise
Die WHO hat im Januar 2019 einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Eine Überprüfung und ggf. Ergänzung des Impfschutzes gegen Masern für Erwachsene und Kinder wird daher spätestens in der Reisevorbereitung dringend empfohlen.

Seit Januar 2016 sind in Benin mehr als 70 Lassavirusinfektionen verzeichnet worden. Betroffen ist vor allem Borgou (aber auch la Donga, Collines, l’Ouémé, le Plateau und le Littoral).
Lassa-Fieber gehört zur Gruppe der sog. hämorrhagischen (Blutung verursachenden) Fieber. Es handelt sich um eine Viruserkrankung, die durch Kontakt mit Ausscheidungen infizierter Nagetiere z. B. über kontaminierte Nahrung oder aerogen über zerstäubten Urin übertragen wird. Eine Ansteckung von Mensch zu Mensch über Kontakt mit infektiösen Körperflüssigkeiten ist möglich. Die Mehrzahl der Infektionen verläuft mild. Mögliche Symptome sind Fieber, Abgeschlagenheit, Kopf- und Muskelschmerzen. In etwa 20 % der Fälle kommt es zu schwerwiegenderen Problemen bis hin zu neurologischen Erscheinungen (z. B. Taubheit) und Multiorganversagen. Eine Behandlung mit dem virushemmenden Medikament Ribavirin sollte möglichst frühzeitig erfolgen. Eine wirksame Impfung existiert nicht.
Reisende sollten die Nachrichtenlage verfolgen und sich von sichtbar Kranken fernhalten. Vorsicht ist insbesondere bei Reisen unter einfachen Bedingungen angezeigt. Krankenhausaufenthalte und Arztbesuche in betroffenen Gebieten sind wenn irgend möglich zu vermeiden. Nähere Informationen zur Erkrankung, Übertragung und Vorbeugung des Lassa-Fiebers bietet das Merkblatt Lassa-Fieber.

Impfschutz
Eine Gelbfieberimpfung ist für alle Personen älter als 1 Jahr zur Einreise vorgeschrieben und auch medizinisch indiziert. Die WHO-Empfehlung der einmaligen Impfung für eine lebenslange Immunität ist möglicherweise noch nicht an allen Grenzen umgesetzt.
Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen, siehe www.rki.de.
Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. gegen Polio, Masern-Mumps-Röteln (MMR), Pneumokokken, Influenza und Herpes Zoster (Gürtelrose).
Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Tollwut und Typhus empfohlen.

Während der Trockenzeit (Dezember–April) kommt es in den Ländern des „Afri­kanischen Meningitisgürtels“ regelmäßig zu Meningitis-Epidemien. Als Erreger werden überwiegend Pneumokokken und Meningokokken identifiziert. Eine tetravalente Menin­gokokken-Impfung kann bei besonderer Exposition oder Langzeitaufenthalt sinnvoll sein.
Eine Pneumokokken-Impfung wird als Reiseimpfung nicht empfohlen, da die zirkulierenden Serotypen in Westafrika nicht bekannt sind und die verfügbaren Impfstoffe nur wenige Serotypen abdecken.
Der Nachweis einer Choleraimpfung wird gelegentlich bei Einreise über Land oder aus einem Land mit Choleraausbrüchen verlangt.

Dengue-Fieber
Dengue-Viren werden durch tagaktive, infizierte Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher und betrifft zunehmend auch Reisende. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern zum Teil schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Diese sind jedoch bei Reisenden insgesamt selten. Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Mückenstichen.

Malaria
Es besteht ganzjährig und im gesamten Land ein hohes Risiko für die fast ausschließlich vorkommende Malaria tropica. Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft diese gefährliche Malaria bei nicht-immunen Europäern in der Regel tödlich. Eine Malariaerkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist eine schnelle Vorstellung bei einem geeigneten Mediziner mit dem Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig. Eine Malariaprophylaxe wird dringend empfohlen. Für die Malariaprophylaxe sind in Deutschland verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Atovaquon/Proguanil, Mefloquin und Doxyzyklin) erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden. Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats wird empfohlen.

Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden eine Expositionsprophylaxe empfohlen. Speziell sollte auf folgende Punkte geachtet werden:
– körperbedeckende (helle) Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden)
– in den Abendstunden und nachts Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen
– ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz zu schlafen

Weitere nur durch Mückenschutz vermeidbare Erkrankungen kommen vor.

HIV/AIDS
Die Prävalenz von HIV in der Altersgruppe der 15 bis 49 jährigen beträgt etwa 1,1 %. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen.

Durchfallerkrankungen und Cholera
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders Cholera vermeiden. Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, insbesondere immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion wo angebracht durchführen, Einmalhandtücher verwenden.

Weitere Infektionskrankheiten
Schistosomiasis (Bilharziose)
Die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis besteht beim Baden in Süßwassergewässern. Eine Infektion sollte nicht leichtfertig in Kauf genommen werden, da es (selten) zu schweren Krankheitsverläufen mit Befall von Leber, Gehirn oder Rückenmark kommen kann.

Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Land entspricht sowohl im öffentlichen als auch im privaten Sektor bei weitem nicht europäischen Standards. Die medizinische Notfallversorgung ist – auch in größeren Städten – nicht sichergestellt. Eine Auslandskrankenversicherung und eine zuverlässige Rückholversicherung werden dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden.

Lassen Sie sich vor einer Reise durch tropenmedizinische Beratungsstellen, Tropenmediziner oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Tropenerfahrung haben. Entsprechende Ärzte sind z. B. über die Deutsche Gesellschaft für Tropenmedizin und Internationale Gesundheit e.V. zu finden.

Staatsaufbau

Das politische System Benins verbindet Elemente des amerikanischen und des französischen Systems. Rechtsstaatlichkeit, Gewaltenteilung, Achtung der Menschenrechte und Demokratie sind Kernelemente, auf denen die Verfassung beruht. Offizielle Hauptstadt Benins ist Porto-Novo, fast alle Ministerien und das Präsidialamt befinden sich jedoch in der wirtschaftlich wichtigsten Stadt des Landes, Cotonou.

Präsident Patrice Talon ist zugleich Staatsoberhaupt, Regierungschef und Oberbefehlshaber der Streitkräfte. Der Präsident wird für eine Amtszeit von fünf Jahren direkt gewählt, zuletzt im März 2016. Die Parlamentswahlen haben am 28. April 2019 in einem sehr gespannten Umfeld stattgefunden, da nur zwei Parteien des Präsidentenlagers die neuen gesetzlichen Vorgaben für Registrierung und Wahlteilnahme erfüllen konnten. Wichtige Organe der Judikative sind das Verfassungsgericht, der Oberste Gerichtshof und der Hohe Gerichtshof.


Innenpolitische Entwicklung und Herausforderungen

Benin ist Anfang der neunziger Jahre ein friedlicher Übergang von diktatorischen zu demokratischen Verhältnissen gelungen. Die Parlamentswahlen vom April 2019, bei denen nur zwei Parteien des Präsidentenlagers zugelassen waren und bei denen ein negativer Rekord von nur 27% Wahlbeteiligung verzeichnet wurde, stellen den Parlamentarismus und die noch junge beninische Demokratie jetzt allerdings auf eine nicht einfache Bewährungsprobe.

Auch die Herausforderungen bei der Entwicklung des Landes bleiben unverändert hoch: Hierzu zählen die Bekämpfung der Armut, die weitere Dezentralisierung des Staatsaufbaus, Verwaltungsreformen, die Bekämpfung von Korruption und Kriminalität, die Förderung der Frauen und die Reduzierung des hohen Bevölkerungswachstums. Hinzu kommt die Sanierung der Wirtschaft, die Verbesserung des Geschäftsklimas und der Ausbau der Verkehrs-, Energie- und IT-Struktur. Die Regierung Talon geht die anstehenden Probleme im Rahmen ihres im Dezember 2016 vorgestellten ehrgeizigen Aktionsprogramms an.

Menschenrechte

Die Meinungsfreiheit wird in der beninischen Verfassung grundsätzlich gewährleistet, allerdings berichten die staatlichen Fernseh- und Rundfunkmedien überwiegend aus Regierungssicht. Die im Juli 2018 von der formal unabhängigen Medienaufsichtsbehörde verfügte Schließung der Zeitung „La Nouvelle Tribune“ wegen beleidigender Kritik am Präsidenten zog einige Kritik auf sich. Am Wahltag (28. April 2019) wurde der Zugang zum Internet gesperrt, Journalisten klagen über Einschüchterungen.

Eines der größten Probleme der letzten Jahre stellt der sich ausweitende Kinderhandel dar. Viele Kinder werden als Arbeitssklaven, insbesondere nach Nigeria „verkauft“. Sorgen bereiten nach wie vor der schlechte Zustand des Gefängniswesens, eine sehr langsame Strafjustiz,  der korruptionsanfällige, zuweilen unzureichend ausgebildete und unter stärker werdendem Einfluss der Exekutive geratene Justizsektor, die in einigen wenigen Teilen Benins noch immer vorkommende Praxis der weiblichen Genitalverstümmelung sowie eine oftmals festzustellende ungenügende Geschlechtergerechtigkeit.