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Ungarn als Auswanderungsland

Gelesen auf Auswärtiges Amt Webseite:

Achtung! Durch Covid 19 könnte sich einiges geändert haben. Bevor Sie Maßnahmen zur Auswanderung ergreifen, informieren Sie sich bitte näher im Internet.


Innenpolitische Lage
In der Vergangenheit wurde in der Hauptstadt Budapest wiederholt aus Protest gegen Vorhaben der ungarischen Regierung demonstriert. Vereinzelte Ausschreitungen und Verkehrsbehinderungen können nicht ausgeschlossen werden.
Informieren Sie sich ggf. über die lokalen Medien und mögliche Einschränkungen im öffentlichen Nahverkehr bei den Budapester Verkehrsbetrieben.
Meiden Sie Demonstrationen weiträumig.
Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.

Kriminalität

Kleinkriminalität wie Taschendiebstahl und Handtaschenraub kommt insbesondere auf Märkten, auf Bahnhöfen, an den Schaltern der U- und Straßenbahnen, in öffentlichen Verkehrsmitteln, Einkaufszentren und touristisch sehr frequentierten Orten wie in Budapest das Burgviertel, die Zitadelle und die große Markthalle an der Freiheitsbrücke vor.
Einbrüche und Diebstähle in Ferienwohnungen, auch in Anwesenheit der Bewohner, sind insbesondere rund um den Balaton (Plattensee) leider keine Seltenheit.
Vereinzelt werden vor allem neuere, teurere Fahrzeuge gestohlen.
Betrugsmaschen wie der Hinweis auf angebliche Schäden am Fahrzeug, um Fahrer zum Anhalten zu bewegen und falsche Polizisten sind nicht unbekannt, um einen Diebstahl zu begehen.
Bei Zufallsbekanntschaften und Einladungen in Bars oder Klubs, zum Teil unter Unterstützung durch Empfehlung von Taxifahrern, werden Touristen mitunter mit stark überteuerten Rechnungen konfrontiert und diese auch konsequent eingetrieben.
Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein, Flugscheine und andere wichtigen Dokumente sicher auf.
Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen, in öffentlichen Verkehrsmitteln besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
Lassen Sie auch in Ferienwohnungen über einen längeren Zeitraum keine Wertsachen oder Papiere zurück.
Stellen Sie Fahrzeuge nur auf bewachten Parkplätzen ab und lassen Sie keine Wertsachen oder Wagenpapiere im Inneren des Autos zurück.
Halten Sie nicht am Straßenrand, sondern fahren Sie bis zur nächsten Tankstelle weiter und prüfen Sie das Auto dort auf Schäden.
Vergewissern Sie sich bei Polizisten einer Plakette mit fünfstelliger Dienstnummer und ggf. eines Dienstausweises in Kreditkartenformat.
Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Zufallsbekanntschaften und Einladungen skeptisch, erkundigen Sie sich genau über Preise.
Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich im Bedarfsfall an die örtliche Polizei oder das Ungarische Amt für Verbraucherschutz.

Naturkatastrophen

Ungarn ist von Naturkatastrophen bisher nicht betroffen.
Vor allem in den Sommermonaten kann es in Ungarn aufgrund der herrschenden klimatischen Bedingungen zu Busch- und Waldbränden kommen.
Überschwemmungen kommen insbesondere im Frühjahr im Nordosten des Landes am Tisza-Fluss vor.
Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.

Reiseinfos

Grenzkontrollen
Österreich hat die polizeilichen Fahrzeug-Kontrollen im grenznahen Gebiet zu Ungarn und entlang der Transitrouten nach Deutschland verstärkt. Aufgrund dieser Maßnahmen kann es bei der Einreise nach Österreich und der Weiterreise nach Deutschland zu erheblichen Verzögerungen kommen.
Beim Überschreiten der Schengen-Außengrenzen wird von allen Reisenden nicht nur die Gültigkeit von Reisedokumenten überprüft, sondern jedes Reisedokument systematisch mit einschlägigen Datenbanken abgeglichen. Es kann daher zu längeren Wartezeiten an der ungarisch-kroatischen, der ungarisch-ukrainischen und ganz besonders der ungarisch-serbischen Grenze kommen.
Bei der ungarisch-kroatischen Grenze handelt es sich um eine Schengen-Außengrenze. Ein Grenzübertritt ist nur an den offiziellen Grenzübergangsstellen möglich. Grenzkontrollen finden weiterhin auf beiden Seiten statt.
Führen Sie stets ein gültiges Reisedokument mit.
Erkundigen Sie sich als Transitreisender über alternative Fahrtrouten und Wartezeiten an den Grenzen sowie Grenzübergangsstellen.
Melden Sie Ihre Reisepläne und beantragen Sie eine Genehmigung für Fahrten mit Freizeitbooten auf der Dráva (Drau) bei der zuständigen ungarischen Bezirkspolizei.
Nutzen Sie für den Grenzübertritt nach Serbien weniger stark frequentierte Grenzübergänge, zum Beispiel den Grenzübergang Tompa (Ungarn) – Kelebija (Serbien).
Infrastruktur/Verkehr
Es gibt Eisenbahn und Busverbindungen und in Budapest eine Metro, Trolleybusse und Straßenbahnen.
Für Autofahrer gilt in Ungarn die Null-Promille-Grenze. Ab einem Blutalkoholwert von 0,5 wird ein Strafverfahren eingeleitet und der Führerschein entzogen.
Außerhalb geschlossener Ortschaften muss auf allen Straßen, auch bei Tageslicht, immer Abblendlicht eingeschaltet werden.
Personen, die nicht Eigentümer des benutzten Kfz sind, sollten eine durch den Eigentümer ausgestellte Nutzungsvollmacht in ungarischer Sprache mitzuführen.
Bei Verkehrskontrollen in Ungarn wird auch die Gültigkeit der TÜV-Plakette überprüft und bei erheblicher Überschreitung kommt es zur Beschlagnahme des Zulassungsscheins und der Kennzeichen, auch wenn dies rechtlich lediglich bei ungültigem ausländischen Kfz-Schein sowie ungültigem Kfz-Nummernschild zulässig ist.
Bei zu schnellem Fahren, Verletzung der Gurtpflicht, Alkohol am Steuer und Überfahren von roten Ampeln, können an Ort und Stelle Geldstrafen von bis zu 300.000 Forint (ca. 1.100 Euro) erhoben werden, die sofort bezahlt werden muss. Die Polizei darf ansonsten das Fahrzeug beschlagnahmen und hierzu den Zulassungsschein sicherstellen.
Autobahnen sowie anderen Straßen, u.a. Stadtumfahrung Budapest, sind in Ungarn mautpflichtig. Vignetten für PKWs, Motorräder, Busse und Anhänger können an der Grenze oder an Tankstellen erworben werden und gelten wahlweise eine Woche, einen Monat oder ein Jahr. Die Erfassung erfolgt ausschließlich elektronisch.
Bei der ungarischen eVignette wird die Maut elektronisch über das Kennzeichen kontrolliert. Beim Kauf erhält man einen Kontrollabschnitt zur Unterschrift oder eine Bestätigungsnachricht beim Onlinekauf. Der Beleg sollte unverzüglich auf Richtigkeit der Gültigkeitsdauer und des Kennzeichens überprüft und zu Nachweiszwecken mindestens ein halbes Jahr über den Ablauf der eingetragenen Gültigkeit hinaus aufbewahrt werden.
Die Maut kann bei fast jeder Tankstelle bezahlt werden. Die Buchung der Mautgebühr ist mit Kreditkarte auch über das Internet möglich.
Für LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen hat Ungarn eine streckenabhängige elektronische Maut eingeführt. Die Maut wird für Autobahnen, Autostraßen und Nationalstraßen erhoben. Die Höhe der Maut hängt vom benutzten Straßentyp, von der Fahrzeugkategorie, der Umweltklasse und der Länge der befahrenen Strecke ab, siehe Nationale Mauterhebung.
Es gilt ein generelles Überholverbot für Lkws. Auf Autobahnen und zweispurigen Schnellstraßen dürfen Lastkraftwagen ab 7,5 Tonnen tagsüber zwischen 6 und 22 Uhr nicht überholen. Auch ein enges Auffahren ist untersagt. Der Abstand zwischen zwei Lastkraftwagen muss ausreichen, um mindestens ein weiteres Fahrzeug gleicher Länge einordnen zu lassen.
Von der Einreise mit deutschen Kurzzeitkennzeichen („gelbe Kennzeichen“) wird abgeraten. Zwar wurden die ungarischen Polizeidienststellen angewiesen, die Ein- bzw. Durchreise nach Ungarn mit diesen Kennzeichen nicht mehr zu verweigern oder diese zu beschlagnahmen. Halter sollten ggf. auf Ausfuhrkennzeichen zurückgreifen.

Führerschein

Der deutsche Führerschein ist ausreichend.
LGBTIQ
Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
Strafrecht
Der Handel, Besitz und die Einfuhr, auch schon der bloße Konsum von Drogen jedweder Art werden in Ungarn deutlich härter als in Deutschland geahndet. Schon der Fund geringer Mengen egal welcher Wirkstoffe, also auch so genannter „weicher“ Drogen wie Haschisch oder Marihuana, kann zu längeren Haftstrafen führen.
Geld/Kreditkarten
Landeswährung ist der Forint (HUF). Vom Geldumtausch außerhalb von Hotels, Wechselstuben und Banken ist abzuraten. In größeren Städten und internationalen Hotels kann Bargeld problemlos an Automaten gezogen werden.  Die Bezahlung mit Kreditkarten ist weit verbreitet.

Einreise und Zoll

Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls  und per App „Zoll und Reise“ finden oder dort telefonisch erfragen.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Ja
Vorläufiger Personalausweis: Ja
Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen im Zeitpunkt der Einreise gültig sein.

Minderjährige

Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise von Minderjährigen bekannt.
Beachten Sie ggf. die Hinweise für eine Einverständniserklärung für Minderjährige.
Einfuhrbestimmungen
Die Ein- und Ausfuhr von Waren unterliegt den Bestimmungen der Europäischen Union. Der Grundsatz keiner Warenkontrollen schließt Stichprobenkontrollen im Rahmen der polizeilichen Überwachung der Grenzen und der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nicht aus.
Bei der Einreise nach Ungarn aus Nicht-EU-Staaten, Ukraine, Serbien) dürfen nur 40 Stück Zigaretten (entspricht etwa 2 Päckchen) oder 20 Stück Zigarillos oder 10 Stück Zigarren oder 50 Gramm Rauchtabak im gesamten Reisegepäck mitgeführt werden. Dies gilt auch für Transitreisende. Bei Flugreisen gelten die üblichen Freimengen.
Bei Überschreitung der Freimengen werden empfindliche Bußgelder verhängt. Nähere Informationen zur abgabefreien Einfuhr von Waren im Reisegepäck finden Sie auf der Internetseite des ungarischen Zolls.
Alkoholische Getränke dürfen nach Ungarn – auch im Transitverkehr – nur eingeführt werden, wenn diese sich im Ursprungsland (auch in einem anderen EU-Mitgliedsstaat, z.B. Rumänien) bereits im sog. freien Verkehr befanden und vorschriftsmäßig versteuert worden sind. Dies ist durch eine Steuerbanderole oder einen Kaufbeleg nachzuweisen. Die Einfuhr und Durchfuhr privat hergestellter Spirituosen, zu denen ein Nachweis der entrichteten Monopol- und Verbrauchssteuern regelmäßig fehlt, wird als Ordnungswidrigkeit mit einer Strafe von mindestens 20.000 HUF (ca. 80 Euro) geahndet. Mit entsprechenden Kontrollen ist zu rechnen.

Heimtiere

Für Reisen mit bestimmten Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) in Länder der Europäischen Union mit Ausnahme von Irland, Großbritannien, Malta und Finnland, wo abweichende Bestimmungen gelten, ist ein EU-Heimtierausweis erforderlich. Er dient u. a. als Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist.
Einen Musterausweis sowie weitergehende Informationen bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.

Gesundheit

Aktuelles
Die WHO hat im Januar 2019 das Verzögern oder Auslassen von Impfungen zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Insbesondere der fehlende Impfschutz gegen Masern birgt bei international steigenden Fallzahlen ein hohes Risiko.
Überprüfen Sie im Rahmen der Reisevorbereitung Ihren sowie den Impfschutz Ihrer Kinder gegen Masern und lassen diesen ggf. ergänzen.
Impfschutz
Für die Einreise nach Ungarn sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Tollwut und FSME empfohlen.
Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
West-Nil-Fieber
Beim West-Nil-Fieber handelt es sich um eine durch Zugvögel verbreitete, von tagaktiven Mücken auf den Menschen übertragene Viruserkrankung. In den Sommermonaten kann es in Ungarn zu saisonalen Ausbrüchen kommen; aktuelle Fallzahlen bietet das ECDC. Die Infektion verläuft überwiegend klinisch unauffällig,  in seltenen Fällen können jedoch schwere neurologische Symptome auftreten. Eine Schutzimpfung oder spezifische Behandlung existiert nicht, siehe Merkblatt West-Nil-Fieber.
Schützen Sie sich zur Vermeidung von West-Nil-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
Weitere durch Vektoren übertragene Infektionskrankheiten
Sehr vereinzelte Fälle von Krim-Kongo hämorrhagischem Fieber (Übertragung durch Zecken). Ein Impfstoff steht nicht zur Verfügung.
Aufgrund der mücken- und zeckengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden in den Risikogebieten und während der Übertragungszeiten empfohlen,
•          körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
•          tagsüber und in den Abendstunden Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen aufzutragen.
Insbesondere Reisende mit Vorerkrankungen sollten sich vor der geplanten Reise von einem Reisemediziner oder dem Hausarzt beraten lassen.
Tollwut
Seit 2005 hat es konstant weniger als 10 Fälle jährlich von Tollwut bei Haus- und Wildtieren gegeben. Die zuletzt bei Menschen dokumentierten Fälle traten 1994 auf.

Medizinische Versorgung

Die staatlichen Krankenhäuser in Ungarn entsprechen nicht immer westeuropäischen Standards (z.B. Hygiene, Service), die technische Ausstattung erlaubt nicht immer medizinische Behandlungen auf dem höchsten Niveau, trotz guter bis sehr guter Ausbildung der Ärzte. In den großen Städten gibt es private Krankenhäuser, die eine befriedigende medizinische Standardbehandlung anbieten. Auch im Gesundheitssektor ist mit Sprachschwierigkeiten zu rechnen.
Gemäß dem deutsch-ungarischen Sozialversicherungsabkommen besteht Versicherungsschutz für alle deutschen Staatsangehörigen, die in Deutschland gesetzlich krankenversichert sind. Als Nachweis dient die Europäische Krankenversicherungskarte.
Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab. Ausführliche Informationen bietet die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch einen Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss: 
Alle Angaben sind zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes.
Die Empfehlungen sind auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten.
Alle Angaben sind stets auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden und erfordern ggf. eine medizinische Beratung.
Die medizinischen Hinweise sind trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder stets vollkommen aktuell sein. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Gelesen auf Auswandern-info.com:

Das Land Ungarn

Fläche: 93.036 km²
Einwohner: 9.830.485 (2016)
Bevölkerungsdichte: 106 E/km²
Staatsform: Parlamentarische Republik
Regierungssystem: Parlamentarisches System
Nachbarländer: Österreich, Slowakei, Ukraine, Rumänien, Serbien, Kroation, Slowenien
Landeshauptstadt: Budapest
Landessprache: Ungarisch
Religionen:
54,5 % römisch-katholisch bzw. griechisch-katholisch,
15,9 % Calvinisten,
3 % Lutheraner,
0,22 % Zeugen Jehovas
0,17 % Baptisten
Währung: Forint (HUF)
Wechselkurse:
1 EUR = 331,44 HUF
100 HUF = 0,302 EUR
1 CHF = 304,42 HUF
100 HUF = 0,328 CHF
(Kurs vom 29.08.2019)
Telefon Vorwahl: +36
Zeitzone: UTC+1 MEZ
UTC+2 MESZ (März bis Okt)
Letzte Aktualisierung: 29.08.2019
Innerhalb der 10 Jahre von 2008 bis 2017 emigrierten offiziell 10.013 Deutsche nach Ungarn und 7.904 zogen nach Deutschland zurück. 2017 lebten offiziell 18.627 Deutsche in Ungarn sowie weitere über 40.000 deutschsprachige sind hier angesiedelt, von denen die meisten im Komitat Baranya leben.
Komitate von Ungarn © Wikimedia / TUBS
Die Magyaren (55 %) sind die größte Volksgruppe. Die Roma sind die größte ethnische Minderheit. Weitere erwähnenswerte Minderheiten sind Ungarndeutsche (u. a. Donauschwaben), Slowaken und Kroaten. Im Komitat Tolna, im Norden des Mecsek, am Ufer des Flusses Sió, im Komitat Bács-Kiskun südlich von Kalocsa (Hajós und Érsekhalma) und im Umkreis von Budapest gibt es deutschstämmige Bevölkerungsgruppen. Überall in Ungarn wird Ungarisch gesprochen.
Ungarn ist seit jeher ein beliebtes Urlaubsland, vor allem bei den Deutsch sprechenden Bürgern der umliegenden Nachbarstaaten. Die Infrastruktur wurde seit EU-Beitritt nachhaltig ausgebaut. Auch die Wirtschaft, gerade im Sektor Automobilzulieferer, hat sich in den letzten Jahren positiv entwickelt und befindet sich (dank dem Wirtschaftsmotor Deutschland) weiter im Aufschwung.
Neben der Donaumetropole Budapest (übrigens inzwischen die 8.-größte Hauptstadt Europas) und dem Plattensee (Balaton) ist vor allem die Donauschwäbische Baranya im Südwesten Ungarns bei Auswanderern beliebt.
»» Hier weitere Infos zu Südungarn als alternativer Alterswohnsitz »»

Interessante Bauten, eine gute Küche, exzellente Weine und schöne Naturschutzparks sind weitere verlockende Merkmale Ungarns. Das Klima ist relativ trocken. Die Sommer sind heiß und die Winter kalt.
Reisen und Visum
Um als EWR-Bürger die Einreisebestimmungen zu erfüllen, muss lediglich ein gültiger Reisepass oder Personalausweis mitgeführt werden. So können Sie visumfrei einreisen und sich bis zu 90 Tage im Land aufhalten.
Einwandern, Daueraufenthalt, Aufenthaltsgenehmigung
Für längere Aufenthalte (spätestens am 93. Tag) muss man sich bei dem zuständigen regionalen Büro des Amtes für Einwanderung und Staatsbürgerschaft anmelden und eine Registrierungsbescheinigung („regisztrációs igazolás”) beantragen.
Durch folgendes besitzen EWR-Bürger ein Aufenthaltsrecht:
Erwerbstätigkeit
Genügend finanzielle Mittel und Krankenversicherung
Berufsausbildung (der zweite Punkt muss mit einfließen)
Die Familienmitglieder der EWR-Bürger der oben genannten 1. und 2. Kategorie haben auch Aufenthaltsrecht. Im Falle der 3. Kategorie haben nur die unterhaltsberechtigten Kinder und der Ehepartner Aufenthaltsrecht. Die Registrierungsbescheinigung ist grundsätzlich unbefristet, verliert aber ihre Gültigkeit, wenn das Aufenthaltsrecht (etwa mit Beendigung eines Studiums) erlischt. Wenn man aufgrund von Arbeit ein Aufenthaltsrecht besitzt, kann man trotzdem weiter im Land bleiben, auch falls durch Krankheit eine Zeit lang nicht gearbeitet werden kann.
Wenn man sich 5 Jahre rechtmäßig und ohne Unterbrechung in Ungarn aufgehalten hat, besteht die Möglichkeit eine Daueraufenthaltskarte zu bekommen. Darüber entscheidet das regionale Büro des Amtes für Einwanderung und Staatsbürgerschaft. Innerhalb von 3 Monaten bekommt man über die Entscheidung des Amtes bescheid. Wenn man sich hingegen 2 Jahre ununterbrochen außerhalb von Ungarn aufhält, erlischt die Gültigkeit dieser Daueraufenthaltskarte.
Immobilien – Kauf oder Miete
Die Immobilienpreise sind derzeit mancherorts noch erschwinglich. Mittlerweile kann man auch hochqualitative, moderne Immobilien oder klassische, geräumige, gut gelegene Wohnungen finden. Es ist von Vorteil, eine erfahrene Immobilien-Agentur zu Hilfe zu nehmen. Nachfolgend stellen wir ein empfehlenswertes Unternehmen vor.
Mit 10 Jahren Erfahrung im Immobiliensektor garantiert Immobilien Lindstedt Management GmbH & Co.KG seinen Kunden eine professionelle und personalisierte Dienstleistung. Es wird besonders großer Wert auf eine optimale Kundenbetreuung gelegt sowie auf Qualität anstatt von Quantität. Das einmalige innovative Konzept mit „Rundum-Sorglos“ Paket ist sehr beliebt bei den Kunden (in Ungarn sowie in 16 weiteren Ländern).
Internet: Immobilien-Lindstedt.de
E-Mail: info@immobilien-lindstedt.de
Tel. in Deutschland: 0170 / 388 46 34

Arbeit – Stellenangebot

Der wichtigste ausländische Investor sind Deutsche Unternehmen mit einem Drittel der gesamten Investitionen. Die ungarischen Lohnkosten betragen etwa ein Drittel der Kosten in Deutschland. Das sichert das anhaltende Engagement für die nächsten Jahre.
Wer in Ungarn eine berufliche Perspektive sucht, sollte sich darum auf deutsche oder andere ausländischen Firmen konzentrieren. Einige Arbeitsplätze gibt es im Tourismus-Sektor. Wer sich mit Touristik und Tourismus auskennt, kann hier durchaus noch Jobs finden, mindestens während der Hauptsaison. Qualifizierte Fachkräfte mit guten Sprachkenntnissen haben in folgenden Bereichen Chancen: Ärzte, Ingenieure, Logistiker und Führungskräfte.
Ungarn hat zwar mit 27 % (2018) die höchsten Umsatzsteuern, dafür bietet es auf der anderen Seite einige Steuervorteile. Privatpersonen bezahlen nur eine 15%ige Flat-Tax (Einheitssteuer 2017). Für ausländische Arbeitnehmer ist dies steuerlich interessant, da sie trotz der günstigen Flat-Tax in ihrem Herkunftsland sozialversichert bleiben. Nach erfolgreicher Einwanderung sind sie natürlich nicht mehr in ihrer alten Heimat sozialversichert. Die Arbeitslosenquote lag im Jahr 2017 bei 4,2 Prozent.
Ungarn verfügt über eine gut ausgebautes Netz hinsichtlich Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung. Für einige Tätigkeiten können vorteilhafte Steuerermäßigungen beansprucht werden, die für einige Investitionsentscheidungen eine wichtige Rolle spielen könnten