Indien als Auswanderungsland
Gelesen auf Deutsches Auswärtiges Amt Webseite:
Achtung! Durch Covid 19 könnte sich einiges geändert haben. Bevor Sie Maßnahmen zur Auswanderung ergreifen, informieren Sie sich bitte näher im Internet.
Sicherheit
Von Reisen nach Jammu und Kaschmir wird mit Ausnahme des Landesteils Ladakh dringend abgeraten.
Terrorismus
Die Sicherheitslage in Indien bleibt vor dem Hintergrund zahlreicher schwerer Terroranschläge in den letzten Jahren angespannt. Dies gilt insbesonere im zeitlichen Umfeld staatlicher und religiöser Feiertage sowie von Großereignissen.
Es muss davon ausgegangen werden, dass insbesondere New Delhi und andere Metropolen des Landes im Fokus terroristischer Aktivitäten stehen. Es besteht weiterhin die Tendenz, dass auch touristisch frequentierte Orte zunehmend ins Visier der Terroristen geraten.
Im Bundestaat Jammu und Kaschmir wurden in den vergangenen Jahrzehnten und auch jüngst Bombenanschläge verübt, die viele Todesopfer forderten. Gegen Ausländer gerichtete Einzelaktionen, auch Entführungen, können in der gesamten Region nicht ausgeschlossen werden. Teilweise wurden Ausgangssperren verhängt.
Seien Sie insbesondere an belebten Orten (beim Besuch von Märkten und öffentlichen Plätzen, bei großen Menschenansammlungen sowie in der Nähe von Regierungsgebäuden und nationalen Wahrzeichen) und bei besonderen Anlässen besonders aufmerksam.
Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Innenpolitische Lage
Bundesstaat Jammu und Kaschmir
Im Bundestaat Jammu und Kaschmir kommt es neben terroristischen Gewalttaten auch zu unvorhersehbaren Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und der Polizei bzw. der Armee. Seit September 2016 finden auch wieder verstärkt bewaffnete Auseinandersetzungen zwischen indischen und pakistanischen Truppen wie auch mit verschiedenen Separatistengruppen entlang der internationalen Grenze und der Waffenstillstandslinie (LoC) statt.
Im Landesteil Jammu ist die Sicherheitslage zwar grundsätzlich stabil. Allerdings sind unvorhersehbare gewaltsame Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften auch dort möglich.
Im Landesteil Ladakh ist die Sicherheitslage grundsätzlich stabil. Einzelne terroristische Aktivitäten sind allerdings nicht auszuschließen. In den direkten Grenzregionen kann es zu Zusammenstößen zwischen indischen und pakistanischen und indischen und chinesischen Sicherheitskräften kommen.
Halten Sie sich über die Sicherheits- und Infrastrukturlage informiert.
Reisen Sie, sofern unbedingt erforderlich, nur auf dem Luftweg nach Srinagar.
Seien Sie bei Reisen in die westlichen Teile des Landesteils Ladakh besonders vorsichtig.
Reisen Sie nicht allein oder mit einem nicht ausgewiesenen Führer durch diese Gegenden zu trekken, per Autostopp und zelten Sie nicht an einsamen Plätzen.
Lassen Sie sich hinsichtlich der Auswahl der Trekkingrouten vor Ort von vertrauenswürdigen und ortskundigen Führern beraten.
Meiden Sie die unmittelbaren Grenzgebiete zu Pakistan und der Volksrepublik China in Ladakh.
Meiden Sie größere Menschenansammlungen.
Befolgen Sie stets die Anweisungen der lokalen Behörden und Sicherheitskräfte.
Nordosten
In den nordöstlichen Bundesstaaten (Arunachal Pradesh, Assam, Nagaland, Manipur, Meghalaya, Mizoram und Tripura) sind in einigen Regionen noch vereinzelt militante politische Gruppen und auch kriminelle Banden aktiv. Touristen sind zumindest bisher nicht Ziel von Anschlägen und Entführungen, können aber dennoch leicht in Gefahr geraten.
Verlassen Sie sich bei Reisen in den Nordosten Indiens auf sicherheitsbewusste, zuverlässige lokale Partner (Reiseveranstalter, Hotels/Ressorts, Geschäftspartner) und verhalten Sie sich situationsgerecht.
Beachten Sie, dass für einige Gebiete zusätzlich zum Visum Einreisegenehmigungen erforderlich sind.
Holen Sie sich kurz vor Ihrer Reise aktuelle Informationen, z.B. von lokalen Reiseveranstaltern zur aktuellen Sicherheitslage und zu eventuellen besonderen Genehmigungserfordernissen, ein.
Informieren Sie sich, ob Ihre Reiseroute durch von naxalitischem Terrorismus betroffenes Gebiet führt.
Übrige Landesteile
Auch meist friedlich verlaufende Proteste und Demonstrationen können zu gewalttätigen Auseinandersetzungen und Verkehrsbeeinträchtigungen führen.
Die Bundesstaaten Bihar, Jharkand, Chhattisgarh, der äußerste Südwesten von Orissa, der äußerste Norden von Andhra Pradesh und der äußerste Osten von Maharashtra verzeichnen – insbesondere in ländlichen Gebieten – bewaffnete Aktivitäten einer militant-sozialrevolutionären maoistischen Bewegung, die in einzelnen Distrikten bis hin zur Ausübung quasistaatlicher Gewalt gehen. Die Aktivitäten richteten sich bislang nicht gegen Ausländer, in der Vergangenheit ist es jedoch zu einem Entführungsfall gekommen. Auch Sabotageakte und Anschläge auf das öffentliche Eisenbahnnetz wurden in der Vergangenheit verübt.
Reisen auf die Andamanen-Inseln unterliegen teilweise Einschränkungen.
Informieren Sie sich über die lokalen Medien über die aktuelle Sicherheitslage und möglicherweise geplante Proteste.
Vermeiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
Führen Sie touristische Aktivitäten nicht ohne ortskundige einheimische Begleitung durch.
Beachten Sie unbedingt entsprechende Verbote der lokalen Behörden.
Kriminalität
Kleinkriminalität wie Taschendiebstahl kommt vor. Das Risiko von Gewaltkriminalität ist insbesondere in den touristisch erschlossenen Gebieten Indiens eher gering.
Touristen in New Delhi und anderen indischen Städten werden gelegentlich und insbesondere im Stadtzentrum von New Delhi von örtlichen Reiseveranstaltern mit aggressiven Verkaufsmethoden zum Kauf überteuerter Reisen gedrängt. Diese Büros geben sich regelmäßig als „staatlich anerkannt“ aus, um besondere Qualität und Reputation vorzugeben.
Örtliche Taxifahrer arbeiten mitunter mit diesen Veranstaltern und unseriösen Hoteliers zusammen und fahren Touristen gezielt dorthin, insbesondere direkt nach Ankunft am Flughafen in Delhi, unter Ausreden, weshalb das beabsichtigte Ziel nicht erreichbar sei. Touristen – besonders in Rajasthan und Goa – wurden wiederholt Opfer gut organisierter Trickbetrüger, u.a. über das Angebot lukrativer Juwelengeschäfte.
Ausländer, insbesondere allein oder in kleinen Gruppen reisende Frauen, sind vereinzelt von gewaltsamen, auch sexuellen Übergriffen betroffen, auch in Touristenzentren. Dazu werden teilweise Drogen oder K.o.-Tropfen über Getränke verabreicht.
Lassen Sie sich stets von Vorsicht leiten und praktizieren Sie immer situationsangemessenes und kulturbewusstes Verhalten. Dies trifft insbesondere auf alleinreisende Frauen vor dem Hintergrund der Berichte über sexuelle Übergriffe zu.
Seien Sie bei Reisebuchungen in indischen Reisebüros besonders wachsam und überprüfen Sie vorgelegte Angebote.
Kontaktieren Sie unverzüglich die lokale Polizei (in Delhi die spezielle 24 Stunden operierende „Tourist Police“, Notruf 100), sollten Sie in Bedrängnis geraten.
Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein, Flugscheine und andere wichtigen Dokumente sicher auf.
Tragen Sie Ihr Mobiltelefon verdeckt und möglichst nicht offen in der Hand.
Nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld sowie zur Sicherheit eine Kreditkarte, jedoch keine unnötigen Wertsachen mit.
Lassen Sie beim Einsatz von Kreditkarten z.B. in Restaurants, Geschäften, bei online Buchungen und am Geldautomaten die übliche Vorsicht walten.
Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen, in der U-Bahn, im Bus besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
Lassen Sie Essen und Getränke im Restaurant oder in einer Bar unbekannter Umgebung nicht unbeaufsichtigt.
Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfsersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.
Naturkatastrophen
Insbesondere die nördlichen Landesteile entlang des Himalayas liegen in einer seismisch sehr aktiven Zone, so dass es zu Erdbeben kommt.
Während der Haupt-Monsunzeit von Juli bis September lösen starke Regenfälle in weiten Teilen des Landes immer wieder Überschwemmungen und Erdrutsche aus. Weitreichende Verkehrsbeeinträchtigungen auch im Flugverkehr sind in dieser Zeit üblich.
Zyklone und Tropenstürme sind insbesondere in den Monaten September bis Dezember an der Ostküste Indiens nicht ungewöhnlich; in der Bucht von Bengalen auch von April bis Juni.
Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben und Tsunamis vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.
Verfolgen Sie Wetterberichte und -warnungen z.B. beim indischen meteorologischen Department.
Im Fall einer Sturmwarnung beachten Sie die Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland bzw. die Hinweise des .
Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen, sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
Reiseinfos
Infrastruktur/Verkehr
Es gibt ein funktionierendes inländisches Verkehrsnetz mit Flug-, Bus- und Eisenbahnverbindungen und innerhalb der Städte auch Metro und Rikschas, das allerdings nur teilweise nur den Basisstandard bietet.
In der Hauptmonsunzeit können Straßen zeitweise unpassierbar, Zugverbindungen unterbrochen oder einzelne Orte vorübergehend nicht mehr zugänglich sein.
Es herrscht Linksverkehr. Im Straßenverkehr gibt es viele Unfälle, Straßen sind oft in schlechtem Zustand. Verkehrsteilnehmer beachten Verkehrsregeln häufig nicht. Auch kleine Unfälle können zur Einmischung von Unbeteiligten und Auseinandersetzungen führen.
Lassen Sie im Straßenverkehr Vorsicht walten.
Vermeiden Sie Fahrten bei Dunkelheit über Land möglichst.
Verhalten Sie sich stets defensiv und zurückhaltend.
Nutzen Sie für die Taxi-Bestellung Smartphone-Apps oder handeln Sie den Fahrpreis möglichst vor Fahrtantritt aus.
Führerschein
Der Internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.
Wanderungen und Trekking-Touren
Nordindien ist ein beliebtes Reiseziel für Trekkingtouristen, die in große Höhen aufsteigen. Oft reicht die Zeit nicht für eine stufenweise Höhenanpassung. Verschiedene Formen von akuter Höhenkrankheit sind möglich, siehe Merkblatt Höhenkrankheit.
In Indien steht keine professionelle, private Infrastruktur für Nothilfe – insbesondere für Such- und Bergungsaktionen bei Unfällen im Hochgebirge – zur Verfügung. Hilfsmaßnahmen müssen bürokratisch und zeitintensiv über das Außenministerium und die militärischen Einrichtungen eingeleitet werden.
Unternehmen Sie Trekking-Touren möglichst mit vertrauenswürdigen Unternehmen und nie allein.
Achten Sie bei Wanderungen und Trekking-Touren unbedingt auf eine gute Vorbereitung und Ausstattung, die Wetterlage sowie Versicherung auch für einen Notfall.
Hinterlassen Sie in Unterkünften Ihre Reisepläne und übliche Erreichbarkeiten.
Reisegenehmigungen
Besondere Reisegenehmigungen werden u. a. für Teile von Sikkim, Arunachal Pradesh und für die Lakkadiven (Lakshadweep Islands) benötigt. Die Genehmigungen müssen in Indien vor der Einreise in die genannten Staaten eingeholt werden. Die Genehmigungspflicht für Reisen nach Nagaland, Mizoram und die Andamanen wurde aufgehoben. Eine Registrierung nach Ankunft ist erforderlich. Die Inselgruppe der Nicobaren (Nicobar Islands) ist nach wie vor für Touristen nicht zugänglich. Informationen zu Reisegenehmigungen können bei den indischen Auslandsvertretungen in Deutschland eingeholt werden.
Besondere Verhaltenshinweise
Um nicht die religiösen Gefühle der Bevölkerung zu verletzen, sollte religiösen Stätten, Objekten und Symbolen mit Zurückhaltung und Respekt begegnet werden, insbesondere beim Fotografieren und bei der Wahl der Bekleidung.
Orientieren Sie sich beim Besuch religiöser Stätten am Verhalten der einheimischen Bevölkerung.
LGBTIQ
Homosexualität ist in Indien nicht mehr strafbar. Der Supreme Court hat am 6. September 2018, nach 158 Jahren den aus der Kolonialzeit stammenden Artikel des indischen Strafgesetzbuchs dazu geändert und einvernehmlichen Geschlechtsverkehr unter gleichgeschlechtlichen Erwachsenen legalisiert. Gleichgeschlechtliche Lebenspartner sollten in der Öffentlichkeit aufgrund zum Teil fehlender gesellschaftlicher Akzeptanz gleichwohl diskret und zurückhaltend auftreten.
Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
Strafrecht
Der Besitz selbst kleinster Mengen Drogen ist verboten und wird mit hohen Haftstrafen geahndet. Dies gilt ebenso für die Ausfuhr von geschützten Tierhäuten und Pflanzen.
In den einzelnen indischen Bundesstaaten gelten unterschiedliche Vorschriften zu Alkoholkauf und -verzehr. So schwankt das Mindestalter für Alkoholverzehr z.B. zwischen 18 und 25 Jahren.
Einige indische Bundesstaaten gestatten Alkohol ausschließlich für medizinische Zwecke, in anderen ist eine spezielle Erlaubnis für den Kauf, Transport oder Verzehr von Alkohol erforderlich.
Die Strafen bei Verstoß gegen die jeweiligen Regelungen können teilweise sehr streng sein.
Informieren Sie sich in den jeweiligen Bundesstaaten über die geltenden Regelungen zu Alkoholkauf und -verzehr
Auch der illegale Aufenthalt in Indien – ohne gültigen Pass und /oder Aufenthaltserlaubnis, dazu zählt auch die Überschreitung des Gültigkeitszeitraums des Visums und die Verletzung der Registrierungspflicht – kann mit langen Haftstrafen oder Geldstrafen geahndet werden. Ebenso ist der Aufenthalt ohne Genehmigung in Gebieten mit Genehmigungspflicht (protected and restricted areas) eine Straftat, die mit Haft geahndet wird. Dies gilt auch für einige touristisch interessante Gegenden u.a. in Ladakh und Sikkim oder auf den Andamanen.
Der Besitz und die Nutzung von Satellitentelefonen ohne behördliche Genehmigung sind in Indien verboten und werden ebenfalls strafrechtlich geahndet.
Geld/Kreditkarten
Landeswährung ist die Rupie (INR). Bank- und Kreditkarten werden von den meisten größeren Banken und in gehobenen Hotels, Restaurants und Einkaufszentren akzeptiert. Kreditkarten können Problemen der Bargeldversorgung insbesondere in ländlichen Bereichen entgegenwirken.
Einreise und Zoll
Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App „Zoll und Reise“ finden oder dort telefonisch erfragen.
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Nein
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Ja
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Indien ein Visum.
Das Visum muss vor der Einreise bei einer indischen Auslandsvertretung oder als e-Visa beantragt werden. Visa bei Einreise („on arrival“) sind nicht möglich.
Das e-Visa muss bis spätestens vier Tage vor dem geplanten Einreisedatum beantragt werden. Die Dauer des berechtigten Aufenthalts variiert zwischen den verschiedenen Kategorien für e-Visa (z.B. Tourismus-, Geschäfts-, oder Konferenzvisa). Genauere Informationen bietet Indianvisaonline, worüber auch Anträge zu stellen sind. In Einzelfällen soll es bei der Online-Bezahlung der e-TV zu Schwierigkeiten gekommen sein. Ein Ausdruck der Electronic Travel Authorization (ETA) muss auf Verlangen vorgezeigt werden können.
Es steht eine 24/7-Hotline unter +91-11-2430 0666 oder indiatvoa@gov.in zur Verfügung.
Reguläre Touristenvisa werden grundsätzlich mit einer Gültigkeitsdauer von 365 Tagen ab dem Tag des Ausstellungsdatums ausgestellt und berechtigen zu einem Aufenthalt von bis zu 90 Tagen je Besuch. In der Regel sind mehrfache Einreisen möglich sind (multiple entry visa).
Es erfolgen immer wieder Ausweisungen, weil Aktivitäten in Indien (oft NGO-Arbeit) nach Auffassung der indischen Behörden nicht mit dem Status eines Touristenvisums vereinbar sind.
Stellen Sie bei Beantragung des e-Visa über Indianvisaonline sicher, dass die Zahlung tatsächlich erfolgt ist und führen Sie einen Ausdruck der Electronic Travel Authorization (ETA) stets mit.
Beantragen Sie stets konkret anlassbezogene Visa, z.B. Konferenzvisa oder Business/Employment/Entry (X) Visa für Freiwilligenarbeit.
Informieren Sie sich beim indischen Innenministerium bzw. Bureau of Immigration zum Thema Touristen- und Arbeitsvisa (FAQ Tourist Visa und FAQ Employment Visa).
Verlängerung/Überschreitung des Aufenthalts
Eine Verlängerung der Gültigkeit des Touristenvisums nach Einreise ist nur in begründeten Ausnahme-/Notfällen durch das zuständige örtliche Foreigners’ Regional Registration Office (FRRO) möglich.
Reisende, die nicht innerhalb der Gültigkeit des Visums ausreisen, müssen mit einer Haftstrafe und mehrjährigem Einreiseverbot rechnen.
Registrierung
Bei einer beabsichtigten Gesamtaufenthaltsdauer von mehr als 6 Monaten oder sofern eine solche Auflage im indischen Visum (z.B. Arbeitsvisum) aufgeführt ist, besteht – unabhängig von der beabsichtigten Dauer des einzelnen Aufenthalts – eine Registrierungspflicht beim örtlich zuständigen District Foreigners‘ Registration Office (FRO) bzw. beim Foreigners‘ Regional Registration Office (FRRO), die innerhalb von 14 Tagen nach Ankunft erfolgen muss.
Nichtregistrierung führt regelmäßig dazu, dass die Ausreise am indischen Flughafen verhindert und beim örtlich zuständigen FRRO eine gesonderte Ausreiseerlaubnis eingeholt werden muss, so dass eine Rückreise an den letzten Aufenthaltsort innerhalb Indiens und damit eine mehrtägige Ausreiseverzögerung unvermeidbar wird.
Registrieren Sie sich bei längeren Aufenthalten oder entsprechender Auflage innerhalb von 14 Tagen nach Einreise beim zuständigen FRRO.
Führen Sie bei Aufenthalten von mehr als 180 Tagen mit Business oder Employment Visa eine Steuerbescheinigung (Tax Clearance Certificate) mit.
Einreisekontrolle
Pässe werden bei Einreise von den Grenzbehörden nicht immer gestempelt. Ohne Einreisestempel kommt es bei der Ausreise zu erheblichen Schwierigkeiten. Mehrtägige Verzögerungen durch Erwerb einer Ausreiseerlaubnis beim FRO und Ministry of Home Affairs (nur in Delhi) sind die Regel. Dies gilt auch im Fall eines Passverlustes während des Indienaufenthalts und der erforderlichen Erteilung eines Ersatzdokuments durch die zuständige deutsche Auslandsvertretung.
Achten Sie unbedingt darauf, dass Sie einen Einreisestempel erhalten.
Leihmutterschaft
Indien erteilt keine Visa mehr an Ausländer, die zur Durchführung einer Leihmutterschaft einreisen wollen. Leihmutterschaft ist in Deutschland verboten. Ein von einer verheirateten indischen Leihmutter geborenes biologisches Kind eines deutschen Staatsangehörigen hat keinen Anspruch auf einen deutschen Reisepass, siehe auch FAQ zur Leihmutterschaft.
Einfuhrbestimmungen
Devisen ab einem Betrag von 5000,- US-Dollar (bar oder Reiseschecks) sind bei der Einreise zu deklarieren. Auch andere hochwertige Gegenstände (z.B. Videokameras) müssen deklariert werden.
Die Ein- und Ausfuhr der indischen Währung ist für verschiedene Personengruppen unterschiedlich geregelt und meist verboten. Verbindliche Informationen bietet die Reserve Bank of India.
Die Einfuhr von Goldmünzen und -barren sowie von Waffen ist streng verboten. Für Ausländer indischer Abstammung (PIO) gelten besondere Bestimmungen.
Die Ausfuhr von Antiquitäten ist streng reglementiert. Genaue Informationen bietet eIndia Tourism.
Die Einfuhr pornografischen Materials ist verboten.
Die Ausfuhr von geschützten Tierhäuten und Pflanzen ist verboten.
Gesundheit
Aktuelles
Die WHO hat im Januar 2019 das Verzögern oder Auslassen von Impfungen zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Insbesondere der fehlende Impfschutz gegen Masern birgt bei international steigenden Fallzahlen ein hohes Risiko.
Überprüfen Sie im Rahmen der Reisevorbereitung Ihren sowie den Impfschutz Ihrer Kinder gegen Masern und lassen diesen ggf. ergänzen.
Impfschutz
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet ist eine Gelbfieberimpfung nachzuweisen.
Bei Einreise aus Ländern mit gemeldeten Poliomyelitis-Erkrankungen sowie Ländern mit zirkulierenden Poliomyelitis-Viren ist der Nachweis einer Impfung, die mindestens 4 Wochen und maximal 1 Jahr vor Ausreise durchgeführt wurde, gefordert. Bei wiederholten Reisen ist die orale Impfung ggf. jährlich zu wiederholen. Ein Impfnachweis nach WHO-Standard ist mitzuführen. Für Ausländer, z. B. deutsche Staatsbürger, die in Poliomyelitis-infizierten Ländern leben und nach Indien reisen, ist eine Impfung nicht erforderlich. Genauso ist der Impfnachweis nicht erforderlich für Ausländer, z. B. deutsche Staatsbürger, die in Indien leben und in polio-infizierte Länder reisen.
Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, Poliomyelitis und Typhus, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Tollwut, Hepatitis B, Meningokokken-Erkrankungen (ACWY) und Japanische Enzephalitis empfohlen.
Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Zika-Virus-Infektion
Die vorrangig durch tagaktive Aedes-Mücken übertragene Infektion mit Zika-Viren kann in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim Kind führen sowie neurologische Komplikationen beim Erwachsenen hervorrufen.
Beachten Sie für Ihre Reise die Empfehlungen im Merkblatt Zika-Virus-Infektion.
Dengue-Fieber
Dengue-Viren werden landesweit insbesondere an den Küsten, aber auch in Städten und in Höhenlagen bis ca. 1.500 Metern durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Während und nach dem Monsun steigen die Fallzahlen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher und betrifft zunehmend auch Reisende. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue-Fieber, siehe auch Merkblatt Dengue-Fieber.
Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
Chikungunya-Fieber
Chikungunya-Viren werden von tagaktiven Aedes-Mücken übertragen, zunehmend während und unmittelbar nach der Regenzeit und besonders in den bevölkerungsreichen Küstengebieten und den großen Metropolen. Die Erkrankung ist gekennzeichnet durch hohes Fieber und unter Umständen länger anhaltenden Gelenk- und Muskelschmerzen. Die Beschwerden können oft nicht eindeutig von anderen durch Mücken übertragenen Erkrankungen unterschieden werden. Chikungunya-Fieber heilt nicht immer folgenlos aus, selten kommt es zu lang anhaltenden rheuma-ähnlichen Beschwerden. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie, siehe auch Merkblatt Chikungunya-Fieber.
Schützen Sie sich zur Vermeidung von Chikungunya-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
Malaria
Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe auch Merkblatt Malaria.
Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie ihn auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin.
Außer in Höhenlagen über 2000 Meter besteht in Indien ganzjährig ein Übertragungsrisiko für Malariaerkrankungen mit saisonalen Schwankungen. Besonders in den Monaten während und nach der Regenzeit steigen die Fallzahlen an. In Indien sind die großen Städte davon nicht ausgenommen. Auch in Mumbai, Kalkutta und Delhi waren in den letzten Jahren Malaria-Erkrankungen zu verzeichnen.
Das Risiko ist im Tiefland im Nordosten und im Bundesstaat Orissa am höchsten und nimmt vom Norden und den zentralen Landesteilen nach Süden hin ab. Dabei handelt es sich landesweit in über der Hälfte der Fälle um die potentiell lebensbedrohliche, durch Plasmodium falciparum verursachte, Malaria tropica.
Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:
Tragen Sie körperbedeckende, helle Kleidung (lange Hosen, lange Hemden).
Applizieren Sie wiederholt Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen tagsüber (Dengue) sowie in den Abendstunden und nachts (Malaria).
Schlafen Sie ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz.
Je nach Reiseprofil ist neben der notwendigen Expositionsprophylaxe zudem eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Hierfür sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z. B. Atovaquon-Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem deutschen Markt erhältlich.
Besprechen Sie die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner oder Reisemediziner.
Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats wird empfohlen.
HIV/AIDS
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko. In Indien ist in den letzten Jahren die Zahl der Infektionen hauptsächlich durch heterosexuellen Geschlechtsverkehr sprunghaft angestiegen.
Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
Durchfallerkrankungen
Durchfallerkrankungen sind überall im Land ganzjährig häufig. Leitungswasser hat auch in Städten oft keine Trinkwasserqualität. Das Infektionsrisiko für Salmonellen- und Shigelleninfektionen, Amöben, Lamblien und Wurmerkrankungen, Hepatitis A und E besteht landesweit. Viele Typhuskeime sind multiresistent, d.h. Antibiotika nur noch schlecht wirksam.
Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe auch Merkblatt Durchfallerkrankungen.
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:
Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.
Cholera
Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und kann daher gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie z.B. der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe Merkblatt Cholera.
Lassen Sie sich hinsichtlich Ihres Risikoprofils ggf. durch einen Tropen- oder Reisemediziner beraten.
Nipah-Virus-Infektion
Gelegentlich wurden kleinere Nipah-Virus Ausbrüche in Westbengalen beschrieben, zuletzt 2019 im südlichen Bundesstaat Kerala.
Japanische Enzephalitis
Bei der Japanischen Enzephalitis (JE) handelt es sich um eine Entzündung des Gehirns, die von Viren verursacht wird. Diese werden von nachtaktiven Stechmücken übertragen. Vor allem Schweine und Wasservögel sind mit dem Virus infiziert, ohne dabei selber zu erkranken. Erkrankungen beim Menschen sind selten, verlaufen dann aber häufig schwer und hinterlassen oft bleibende Schäden oder enden tödlich. Es gibt keine wirksamen Medikamente gegen JE Viren.
Ein geringes Übertragungsrisiko für JE besteht landesweit, besonders auf dem Land. In den Bundesstaaten Uttar Pradesh und Bihar kommt es immer wieder zum gehäuften Auftreten von Enzephalitiden und Hirnhautentzündungen, deren Ursache nicht immer eindeutig geklärt werden kann und die verschiedenen Erregern zugeschrieben werden.
Schützen Sie sich zur Vermeidung von Japanischer Enzephalitis im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere nachts konsequent vor Mückenstichen und lassen sich hinsichtlich einer Impfung beraten.
Grippe (Saisonale Influenza)
Die saisonalen Influenzaviren, einschließlich der neuen Influenza A/H1N1 (Schweinegrippe), zirkulieren in Nordindien in den Wintermonaten. Im Süden sind Grippeviren in deutlich geringerer Häufigkeit ganzjährig nachweisbar. 2014/2015 und 2018/2019 kam es zu einer Häufung von Influenza A/H1N1-Fällen, vor allem in Delhi und in den Bundesstaaten Haryana, Maharashtra, Andhra Pradesh, Gujarat und Rajastan.
Tollwut
Bei der Tollwut handelt es sich um eine tödlich verlaufende Infektionskrankheit, die durch Viren verursacht wird, welche mit dem Speichel infizierter Tiere oder Menschen übertragen werden (durch Biss, Belecken verletzter Hautareale oder Speicheltröpfchen auf den Schleimhäuten von Mund, Nase und Augen). Landesweit besteht ein hohes Risiko an Bissverletzungen durch streunende Hunde. Affen können ebenfalls Tollwut übertragen und sollten niemals gefüttert werden. Die notwendigen, medizinischen Maßnahmen nach Bissverletzungen bei Ungeimpften sind in Indien außerhalb der Großstädte, z.B. auch auf den Trekkingrouten im Norden, nicht immer möglich, eine ununterbrochene Kühlkette der Impfstoffe ist nicht überall gewährleistet, siehe Merkblatt Tollwut.
Eine Impfung gegen Tollwut ist für Indienreisende besonders wichtig. Lassen Sie sich diesbezüglich von einem Reise- oder Tropenmediziner beraten.
Tuberkulose
Die Tuberkulose kommt landesweit wesentlich häufiger als in Mitteleuropa vor. Die Übertragung erfolgt von Mensch zu Mensch über Tröpfcheninfektion oder enge Kontakte. Durch unsachgemäße oder abgebrochene Behandlungen gibt es zunehmend resistente und multiresistente Tuberkuloseerreger.
Geographisch bedingte Erkrankungen
Nordindien ist ein beliebtes Reiseziel für Trekkingtouristen, die in große Höhen aufsteigen. Oft reicht die Zeit nicht für eine stufenweise Höhenanpassung. Verschiedene Formen von akuter Höhenkrankheit sind möglich, siehe Merkblatt Höhenkrankheit.
Lassen Sie sich vor Reisen in große Höhen (über 2.300 m) vor der endgültigen Reiseplanung individuell durch einen höhenmedizinisch erfahrenen Arzt beraten. Eine Reisekrankenversicherung, die das Bergerisiko (z.B. eine Hubschrauber-Evakuierung) mit abdeckt, ist unbedingt empfohlen.
Intensive Sonneneinstrahlung, Blendung durch Schnee und Eis, starker Wind, extreme Kälte und unwegsames oder unbekanntes Gelände bergen weitere Risiken für den Reisenden in großer Höhe. Durch Erdbeben oder anhaltende Niederschläge kann es an gefährdeten Stellen zu Lawinen, Muren und Abrutschen von ganzen Berghängen kommen.
Für die Hubschrauberrettung aus Bergnot gibt es in Indien keine zivilen Luftrettungsunternehmen, sondern lediglich die Möglichkeit einer Evakuierung durch das indische Militär, die sich sehr bürokratisch und zeitaufwändig gestaltet. Die Alarmierung kann je nach Unfallort oft nur sehr verzögert erfolgen, die Benutzung von Satellitentelefonen ist in Indien strikt verboten. Es können trotz großem Zeitdruck aufgrund einzuholender Genehmigungen diverser staatlicher Stellen vor allem am Wochenende mitunter mehrere Tage vergehen, bis ein Suchtrupp oder ein Helikopter einsatzbereit sind. Witterungsbedingt sind die Fluggeräte nicht immer einsatzbereit und können meist nur in einem sehr engen Zeitfenster frühmorgens starten. Die Kostenübernahme einer Rettung muss in jedem Fall vor dem Start der Rettungsaktion geklärt sein und ist in der Regel zunächst vom Verunglückten selbst zu tragen.
Im Süden des Landes ist die Sonneneinstrahlung wegen der Äquatornähe besonders intensiv. Unangenehme und langfristig gefährliche Sonnenbrände sind häufig.
Achten Sie auf einen guten Sonnenschutz und eine ausreichende Flüssigkeitsaufnahme, insbesondere bei Kindern und älteren Personen.
Gefährliche Strömungen führen an den Küsten immer wieder zu Badeunfällen. Warnungen an den Stränden sind unbedingt zu beachten. Kinder sollten an Stränden niemals unbeaufsichtigt spielen. Durch Tierkot verunreinigte Strände bergen ein Infektionsrisiko für parasitäre Hauterkrankungen (Larva migrans cutanea).
Versorgung nach Unfällen
Technische Überwachungen der Fahrzeuge, wie in Mitteleuropa üblich, werden in Indien nicht durchgeführt. Verkehrsregeln werden von der großen Mehrheit der Fahrer missachtet. Schwere Verkehrsunfälle sind insbesondere bei Überlandfahrten häufig. Eine ausreichende medizinische Versorgung, gerade bei Notfällen oder Unfällen, kann in weiten Landesteilen nicht gewährleistet werden, ein zuverlässig funktionierendes Rettungswesen ist auch in den Städten nicht überall existent. Gehwege existieren häufig nicht oder bergen erhebliche Unfallgefahren wie unerwartete Stolperfallen oder nicht gesicherte oder gekennzeichnete Baugruben.
Luftverschmutzung
Die Luftverschmutzung in den Städten hat in den letzten Jahren erheblich zugenommen. In Delhi und Kalkutta kommt es in den Wintermonaten außerdem zu einer hohen Belastung der Luft durch Verbrennungsrückstände und Qualm. Chronische Atemwegserkrankungen wie Asthma oder COPD können sich dadurch erheblich verschlechtern.
Informieren Sie sich über aktuelle Luftwerte z.B. über den World Air Quality Index sowie die Smartphone App AirVisual oder die Seite der Messstationen der Landesregierung von Delhi.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung ist in weiten Landesteilen unzureichend und entspricht medizinisch, hygienisch, technisch und organisatorisch meist nicht europäischem Standard. Sprachbarrieren können gerade auf dem Land die Kommunikation erheblich erschweren. In den großen Städten ist die medizinische Versorgung in allen Fachdisziplinen meist auf einem hohen und sehr hohen Niveau und damit auch deutlich teurer. Bei schweren Erkrankungen muss deshalb ggf. eine medizinische Evakuierung in eine der großen urbanen Kliniken erwogen werden. Dort ist es üblich, vor Behandlungsbeginn eine erhebliche Anzahlung zu leisten.
Die Versorgung mit zuverlässigen Medikamenten und eine ununterbrochene Kühlkette sind nicht überall gesichert. Es muss damit gerechnet werden, dass insbesondere in kleinen Apotheken auch gefälschte Produkte statt richtiger Medikamente verkauft werden. Die Apotheken der großen Privatkliniken bieten ein breites Spektrum zuverlässiger Medikamente an. Landesweit treten zahlreiche Resistenzen gegenüber häufig eingesetzter Antibiotika auf.
Listen von Ärzten und Krankenhäusern bieten die deutschen Vertretungen in Indien.
Patienten mit psychischen Erkrankungen wird geraten, ihre Medikamente vor und während einer Indienreise nicht abzusetzen. Eine psychiatrische und deutschsprachige Versorgung wie im Heimatland kann meist nicht gewährleistet werden. Zudem versichern viele Reisekrankenversicherungen medizinische Leistungen bei psychischen Erkrankungen nicht! In solchen Fällen ist oft auch ein spontaner Heimflug ausgeschlossen, da zahlreiche kommerzielle Fluglinien die Mitnahme labiler Patienten mit psychischen Erkrankungen ohne psychiatrische Begleitung ablehnen.
Besprechen Sie ggf. Ihre Reisepläne ausführlich mit Ihrem behandelnden Arzt.
Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen, siehe Merkblatt Reiseapotheke.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch tropenmedizinische Beratungsstellen, Tropenmediziner oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Tropenerfahrung haben. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
Alle Angaben sind zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes.
Die Empfehlungen sind auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten.
Alle Angaben sind stets auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden und erfordern ggf. eine medizinische Beratung.
Die medizinischen Hinweise sind trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder stets vollkommen aktuell sein. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Gelesen auf Auswandern-info.com:
Das Land Indien
Fläche: 3.287.469 km²
Einwohner: 1.339.180.000 Einwohner (2017)
Bevölkerungsdichte: 407 E/km²
Staatsform: Parlamentarische Bundesrepublik
Regierungssystem: Parlamentarische Demokratie
Nachbarländer: Pakistan, China, Nepal, Bhutan, Myanmar, Bangladesch, Sri Lanka.
Landeshauptstadt: Neu-Delhi
Landessprachen: Hindi, Englisch und 21 regionale Sprachen
Religionen:
80,5 % Hindus,
13,4 % Moslems (hauptsächlich Sunniten),
2,3 % Christen,
1,9 % Sikhs,
0,8 % Buddhisten,
0,4 % Jainas,
0,6 % Andere Religionen: (z. B. Adivasi, Bahai, Parsen),
0,003 % Zeugen Jehovas
Alphabetisierungsgrad: 35%
Straßen-Netz: Linksverkehr
Währung: Indische Rupie (INR)
1 Rupie = 100 Paise
Wechselkurse:
1 EUR = 80,00 INR
100 INR = 1,25 EUR
1 CHF = 73,52 INR
100 INR = 1,36 CHF
(Kurs vom 26.08.2019)
Telefon Vorwahl: +91
Zeitzonen: UTC + 5:30
MEZ + 4:30
Netzspannung: 220 V
Jahreszeiten:
Frühling: März bis Mai.
Sommer: Juni bis August
Herbst: Sep. bis Nov
Winter: Dez. bis Feb.
Letzte Aktualisierung: 26.08.2019
Diese Seite gibt einen Überblick über das Land und die Einwanderung. Auf den Folgeseiten gehen wir ins Detail.
Indien ist ein Land zwischen Traum und ernüchternder Wirklichkeit, ein Subkontinent voller Gegensätze sowie einer unvergleichlichen Vielfältigkeit. Indien hat eine unwiderstehliche Anziehungskraft aufgrund seiner kulturellen Vielfalt und Geschichte. Kein anderes Land ist so unverwechselbar und inspirierend in seiner Musik, seiner Kleidung und seinen kulinarischen Leckerbissen.
Nicht zuletzt durch Bollywood und Filme mit dem immer wieder gern gesehenen Schauspieler Shahrukh Kahn rückt Indien in den Blickpunkt des Interesses auch in Westeuropa. Als Wirtschaftswunder macht Indien neben China immer wieder Schlagzeilen, beispielsweise in der Computerindustrie bzw. Softwareentwicklung. Es hat aber auch seine Schattenseiten.
Vorallem wegen den komplizierten Einwanderungsbestimmungen ist Indien kein typisches Einwanderungsland. Dafür leben aber schätzungsweise 25 Millionen indische Staatsbürger und Personen indischer Herkunft im Ausland. Sie sind über die halbe Welt zerstreut, vorallem in englischsprachigen Staaten aber auch im arabischen Raum und in Teilen von Afrika.
Inder sind in der Regel sehr freundliche und inteligente Menschen mit einem großen Herz für ihre Familie. Leben kann man hier sehr preiswert aber auch unglaubhaft komfortabel. In vielen Gegenden Indiens kommt man mit Englisch gut durch. Speziell in Nordindien hat es aber große Vorteile, wenn man etwas Hindi beherrscht.
Reisen, Arbeiten, Einwandern
Als EU-Bürger benötigt man für den Aufenthalt in Indien ein Visum, welches in Aufenthaltsdauer und Preis variiert. Mit dem E-Visum kann man sich zum Beispiel bis zu 60 Tage im Land aufhalten. Es kostet 50 US-Dollar und berechtigt zur mehrfachen Einreise in das Land.
Geschäftsvisa werden nur noch für Meetings und Einkaufsbesuche ausgestellt. In den meisten Fällen muss ein Employment-Visa beantragt werden! Bei geschäftlichen Reisen (business und employment) muss ein tabellarischer Lebenslauf beigefügt werden.
Besonderheiten und Vorteile auf einen Blick
Aufstrebende Wirtschaft
Kulturelle Vielfalt
Ausländerfreundlich
Große Vielfalt Flora und Fauna
Angenehme Klimazonen am Meer
Preiswertes Leben
Zweitsprache Englisch
Mit gut 1,3 Milliarden Einwohnern ist Indien nach China der bevölkerungsreichste Staat der Erde. Etwa 72 Prozent der Bevölkerung sind Indoarier, 25 Prozent sind Draviden, die hauptsächlich im Süden Indiens leben. Drei Prozent sind sonstige Völkergruppen.
Die Zahl der illegal eingewanderten Bangladescher wird auf bis zu 20 Millionen geschätzt. Die rund 100.000 Exiltibeter, die seit der chinesischen Besetzung Tibets in den 1950er Jahren aus ihrer Heimat geflohen sind, werden dagegen offiziell als Flüchtlinge anerkannt. Des Weiteren leben etwa 60.000 tamilische Flüchtlinge aus Sri Lanka auf indischem Gebiet.
Sprache
In Indien werden weit über 100 verschiedene Sprachen gesprochen. Neben den beiden überregionalen Amtssprachen Hindi und English erkennt die indische Verfassung 21 Sprachen an. Im nördlichen Indien überwiegt Hindi als Muttersprache oder Zweitsprache. Im Süden hingegen kommt man besser mit Englisch durch.
Religion
Kein anderes Land der Welt hat eine so große religiöse Vielfalt. Nachfolgend die größten Religions-gemeinschaften in Indien: Hinduismus, Buddhismus, Jainismus, Christenheit, Islam, Sikhismus.
Kultur
Die indische Kultur hat den gesamten Raum Südasien und Südostasien geprägt und umfasst unter anderem die indische Küche, die indische Kleidung, das indisches Handwerk, die indische Musik, den indischen Tanz (Bhangra) und die indische Philosophie.
Im indischen Film gibt es neben dem kommerziellen Großproduktionen (Bollywood / Kollywood) eine reiche Tradition des Autorenkinos. Wegen der vielen Sprachen gibt es nicht „die“ indische Literatur sondern eine Vielzahl indischer Literaturen.
Medien
Zur Zeit haben ca. 120 Millionen indische Haushalte einen Fernseher. Insgesamt soll es mittlerweile über 400 TV-Sender geben. Das auf UKW sendende staatliche Radio „All India Radio“ erreicht laut Broadcasting Authority of India etwa 20% der indischen Hörer.
Das Internet gehört zu den großen Wachstumsbranchen im Medienbereich. Statistiken gehen von 60 Mio Internetnutzern aus.
Printmedien sind zahlreich und in vielen Fällen qualitativ hochwertig. Insgesamt gibt es über 70.000 registrierte Zeitungen bzw. Zeitschriften mit einer Gesamtauflage von 185 Millionen. Die indische Presse ist weitgehend im Besitz von Familienunternehmen und wurde zum Teil auch für Auslandsinvestitionen geöffnet. Veröffentlichungen, die Nachrichten und Tagesgeschehen zum Gegenstand haben, können bis zu 26% in ausländischer Hand sein, Wissenschafts- oder Fachpublikationen bis zu 100 %.
Bildung
In Indien besteht allgemeine Schulpflicht von 6 bis 14 Jahren. Der Besuch öffentlicher Schulen ist kostenlos. Das Schulsystem umfasst vier Hauptstufen: auf die fünfjährige Grundschule folgt die Mittelschule von der sechsten bis achten Klasse, darüber die höheren Schulen und schließlich die Hochschulen sowie Universitäten.
Weiterführende Schulen und höhere Bildungseinrichtungen stehen meist nur in Städten zur Verfügung. Da das Bildungswesen größtenteils den Bundesstaaten obliegt, weist es dementsprechend große regionale Unterschiede auf.
Die Analphabetenquote wird von der Regierung auf 35% geschätzt. Ein Problem ist die Benachteiligung von Mädchen, deren Einschulungsrate geringer ist als die von Jungen. An höheren Bildungseinrichtungen liegt der Frauenanteil in der Regel deutlich unter dem der Männer. Ein großer Schwachpunkt ist auch das bisher wenig entwickelte Berufsschulwesen.
Indien verfügt über 380 Universitäten.